OLG Jena: Amtsenthebung eines Schöffen wegen fehlender Verfassungstreue
Ein schwerwiegendes Fehlverhalten außerhalb des Amtes, das in die Amtsführung hineinwirkt, ist festzustellen, wenn ein Schöffe die Bundesrepublik Deutschland als „Verwaltungskonstrukt unter Besatzungsvorbehalt“ bezeichnet, „das ohne verfassungsrechtliche Legitimation errichtet“ worden sei und äußert, mit der „Aktivierung der Verfassung des Deutschen[…]
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