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Schlagwort - Fehlverhalten

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BFH: Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts
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AG München: Befangenheit eines Schöffen; Gebrauch des Smartphones

BFH: Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts

Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht nur unerhebliche Zeit einschläft, ist abwesend, wenn er dadurch wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen kann, sodass das erkennende Gericht dann nicht mehr im Sinne von § 119 Nr. 1 FGO vorschriftsmäßig besetzt[…]

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AG München: Befangenheit eines Schöffen; Gebrauch des Smartphones

Misstrauen in die Unparteilichkeit eines Schöffen ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Schöffe nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann. Maßgebend ist[…]

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