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Richterliches Ehrenamt im Fadenkreuz – Gute Ideen und böse Absichten
2
Referentenentwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG)
3
Brandenburg plant Justiz-Neutralitätsgesetz
4
Initiativen zur Schöffenwahl
5
Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
6
Ersatzfreiheitsstrafe – Alternativlos?
7
BAG: Verletzung des gesetzlichen Richters
8
LAG Baden-Württemberg: Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter
9
LAG Thüringen: Entschädigung für Verdienstausfall bei Gleitzeit
10
BFH: Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts

Richterliches Ehrenamt im Fadenkreuz – Gute Ideen und böse Absichten

Liebe Leserinnen und Leser, manchmal ist der Zufall der interessanteste Autor. Das vorliegende Heft gibt durch das Aufeinandertreffen von Themen aus Politik und Rechtsprechung einen Überblick über Missstände, gute Ideen und böse Absichten. Im zentralen Artikel des Heftes zur „Kindgerechten[…]

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Referentenentwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG)

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in die öffentliche Diskussion gegeben. Im Zuge dessen sollen auch die Finanzgerichtsordnung und das Sozialgerichtsgesetz angepasst werden. Reformziele sollen die Entlastung der[…]

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Brandenburg plant Justiz-Neutralitätsgesetz

Nach der Vorstellung der Brandenburger Landesregierung soll die Justiz aus Gründen der Neutralität gegenüber den Parteien und Beteiligten künftig ohne sichtbare Zeichen verhandeln, die eine religiöse und politische Meinung oder Zugehörigkeit ausdrücken. Während der Verhandlung sind dann Kreuz, Kippa und[…]

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Initiativen zur Schöffenwahl

I. Senat von Berlin Der Berliner Senat erwartet vom Bundesgesetzgeber, noch vor der nächsten Schöffenwahl 2028 gesetzliche Vorkehrungen dagegen zu treffen, dass extremistische ehrenamtliche Richter ins Amt gewählt werden. Im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses schlug Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg (CDU)[…]

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Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Der europäische Gesetzgeber hat 2024 die „Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten im Strafverfahren“ erlassen, die die Einrichtung zentraler Vermögensabschöpfungs- und -verwaltungsstellen vorsieht und detaillierte Vorgaben zu deren Aufgaben und Befugnissen enthält. Die Richtlinie soll mit[…]

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Ersatzfreiheitsstrafe – Alternativlos?

Die Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB) soll die Durchsetzung und Wirksamkeit von Geldstrafen sichern. Die Haftstrafe wird vollzogen, wenn der Verurteilte eine verhängte Geldstrafe nicht zahlt und das Geld auch nicht eingetrieben werden kann. Ist die Geldstrafe „uneinbringlich“, kann die Staatsanwaltschaft die[…]

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BAG: Verletzung des gesetzlichen Richters

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber zu einer klaren und abstrakt-generellen Zuständigkeitsordnung, die für jeden denkbaren Streitfall den zuständigen Richter bezeichnet, um sachwidrige Einflüsse auf die rechtsprechende Tätigkeit zu verhindern. Das Gericht muss die Zuständigkeit der Spruchkörper im[…]

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LAG Baden-Württemberg: Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter

Für ein Urteil nach Lage der Akten ist – wie beim Versäumnisurteil – die Kammer unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter zuständig. Dem Vorsitzenden steht kein Alleinentscheidungsrecht nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG zu. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2025 – 8 Sa 27/25[…]

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LAG Thüringen: Entschädigung für Verdienstausfall bei Gleitzeit

Die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter ist grundsätzlich unentgeltlich auszuüben. Der Einsatz von Gleitzeitguthaben ist Freizeiteinsatz und als solcher über die Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 16 JVEG) zu entschädigen. (Leitsatz d. Red.) LAG Thüringen, Beschluss vom 30.10.2025 – 4 Ta 39/25 Sachverhalt: Die[…]

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BFH: Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts

Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht nur unerhebliche Zeit einschläft, ist abwesend, wenn er dadurch wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen kann, sodass das erkennende Gericht dann nicht mehr im Sinne von § 119 Nr. 1 FGO vorschriftsmäßig besetzt[…]

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