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Bereich - Strafgerichtsbarkeit

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BGH: Mitteilung über Verständigungsgespräche
2
BGH: Anforderungen an das Selbstleseverfahren
3
BGH: Keine Befangenheit durch Vorbefassung
4
BGH: Verständigung im Strafverfahren – Besprechung mit den Schöffen
5
BGH: Zeitpunkt des Eintritts einer Ergänzungsschöffin
6
OLG Brandenburg: Ordnungsgeld gegen Schöffen
7
OLG Hamm: Befreiung von Hauptverhandlung
8
LG Arnsberg: Befreiung des Schöffen ohne richterliche Entscheidung
9
LG Oldenburg: Befangenheit durch Verteilung von Süßigkeiten
10
BGH: Besorgnis der Befangenheit – Anzeigepflicht

BGH: Mitteilung über Verständigungsgespräche

Die Mitteilungspflicht des Vorsitzenden über die Erörterung einer Verständigung außerhalb der Hauptverhandlung (§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO) hat den Zweck, einem Angeklagten, der an dem Verständigungsgespräch nicht teilgenommen hat, durch umfassende Unterrichtung seitens des Gerichts zu ermöglichen, eine sachgerechte autonome Entscheidung[…]

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BGH: Anforderungen an das Selbstleseverfahren

Zweck des Selbstleseverfahrens ist nicht, ohne vorherige Bewertung der Bedeutung für die Beweisführung große Teile der Akten in die Hauptverhandlung einzuführen und so zur potenziellen Grundlage des Urteils zu machen. Die im Wege des Selbstleseverfahrens in die Beweiserhebung einzuführenden Urkunden[…]

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BGH: Keine Befangenheit durch Vorbefassung

Die (weitere) Mitwirkung eines Schöffen, der im Verfahren bereits an einem Urteil über dieselbe Tat gegen andere Angeklagte beteiligt war (sog. Vorbefassung), ist grundsätzlich unbedenklich und in der Regel nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, wenn nicht besondere[…]

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BGH: Verständigung im Strafverfahren – Besprechung mit den Schöffen

Die Pflicht zur Mitteilung, ob vor der Hauptverhandlung Erörterungen über den Stand des Verfahrens mit der Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) und ggf. des wesentlichen Inhalts stattgefunden haben, bezieht sich auf Gespräche zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten, nicht auf[…]

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BGH: Zeitpunkt des Eintritts einer Ergänzungsschöffin

BGH, Beschluss vom 7.3.2023 – 3 StR 397/22 Sachverhalt: Die vom LG u. a. wegen Raubes verurteilten Angeklagten machen mit der Besetzungsrüge geltend, die Vorsitzende habe zu Unrecht die Verhinderung einer ursprünglich zur Entscheidung berufenen Schöffin festgestellt. Die Hauptverhandlung fand vom 3.6.[…]

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OLG Brandenburg: Ordnungsgeld gegen Schöffen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 6.3.2023 – 1 Ws 111/22 Sachverhalt: Die Ladung der Schöffin zur Hauptverhandlung am 28.9.2021 kam mit dem Vermerk „Empfänger verzogen“ zurück. Sie war im April 2021 in ein anderes Bundesland verzogen, hatte jedoch versäumt, das LG zu[…]

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OLG Hamm: Befreiung von Hauptverhandlung

Ob einem Schöffen eine Dienstleistung zugemutet werden kann, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Bereits gebuchter Erholungsurlaub eines Schöffen stellt in der Regel einen Umstand dar, der zur Unzumutbarkeit der Dienstleistung führt. (Leitsatz[…]

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LG Arnsberg: Befreiung des Schöffen ohne richterliche Entscheidung

Fehlt eine Entscheidung des Vorsitzenden über die Heranziehung oder Verhinderung eines Schöffen, handelt es um einen erheblichen Fehler, da das dem Vorsitzenden insoweit zustehende Ermessen nicht ausgeübt wurde. Ein solcher Fehler ist geeignet, eine Besetzungsrüge zu begründen. LG Arnsberg, Beschluss[…]

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LG Oldenburg: Befangenheit durch Verteilung von Süßigkeiten

Die Verteilung von Süßigkeiten an Verfahrensbeteiligte durch Schöffen ist grundsätzlich unangemessen. Sie führt dann nicht zur Besorgnis der Befangenheit, wenn der Schöffe – etwa in der dienstlichen Äußerung – nachvollziehbar zum Ausdruck gebracht hat, dass er der Seite des Angeklagten,[…]

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BGH: Besorgnis der Befangenheit – Anzeigepflicht

Schöffen haben Umstände, die eine Besorgnis ihrer Befangenheit begründen können, dem Vorsitzenden zu Beginn der Hauptverhandlung mitzuteilen. Diese Pflicht dient der Gewährleistung des Anspruchs der Verfahrensbeteiligten auf ein neutrales Gericht. Sie umfasst auch die Anzeige von Befangenheitsgründen anderer Mitglieder des[…]

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