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Bereich - Finanzgerichtsbarkeit

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BFH: Besetzung nach Vertagung der mündlichen Verhandlung
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BFH: Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts
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BFH: Zum Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Informationsanspruch

BFH: Besetzung nach Vertagung der mündlichen Verhandlung

1. Ergeht am Ende der mündlichen Verhandlung der Beschluss, dass diese vertagt und ein neuer Termin bestimmt wird, kann nicht davon ausgegangen werden, das Gericht wolle die Verhandlung nur unterbrechen.2. Das Gericht ist vorschriftsmäßig besetzt, wenn die Mitwirkung der ehrenamtlichen[…]

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BFH: Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts

Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht nur unerhebliche Zeit einschläft, ist abwesend, wenn er dadurch wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen kann, sodass das erkennende Gericht dann nicht mehr im Sinne von § 119 Nr. 1 FGO vorschriftsmäßig besetzt[…]

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BFH: Zum Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Informationsanspruch

BFH, Beschluss vom 5.8.2022 – VI B 65/21 Sachverhalt: Der Kläger begehrt mit der Beschwerde die Zulassung der Revision durch den BFH. Das FG habe gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verstoßen, weil es Behördenakten berücksichtigt habe, ohne „diese[…]

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