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Bereich - Ausgabe 2026 01

1
Richterliches Ehrenamt im Fadenkreuz – Gute Ideen und böse Absichten
2
Kindgerechte Strafjustiz – Schutz, Würde und kurze Wege für die Jüngsten
3
Justizgrundrechte und Prozessmaximen
4
Aus der Praxis – Für die Praxis
5
Referentenentwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG)
6
Brandenburg plant Justiz-Neutralitätsgesetz
7
Initiativen zur Schöffenwahl
8
Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
9
Ersatzfreiheitsstrafe – Alternativlos?
10
BAG: Verletzung des gesetzlichen Richters

Richterliches Ehrenamt im Fadenkreuz – Gute Ideen und böse Absichten

Liebe Leserinnen und Leser, manchmal ist der Zufall der interessanteste Autor. Das vorliegende Heft gibt durch das Aufeinandertreffen von Themen aus Politik und Rechtsprechung einen Überblick über Missstände, gute Ideen und böse Absichten. Im zentralen Artikel des Heftes zur „Kindgerechten[…]

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Kindgerechte Strafjustiz – Schutz, Würde und kurze Wege für die Jüngsten

Jessica Saldana Alonso Abstract Der praxisorientierte Beitrag gibt einen Überblick über Grundsätze und rechtliche Instrumente der kindgerechten Strafjustiz in Deutschland. Kinder sind als (Opfer-)Zeugen im Strafverfahren besonderen Belastungen ausgesetzt. Ihre Rechte und Bedürfnisse im Strafverfahren müssen berücksichtigt werden, um eine[…]

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Justizgrundrechte und Prozessmaximen

Teil 2 Besondere Justizgrundrechte Hasso Lieber Abstract Der zweite Teil der Darstellung befasst sich mit den spezifischen Grundrechten in der Strafgerichtsbarkeit, die ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren gewährleisten sollen. Aufgrund der Schwere der Eingriffe in die Freiheitsrechte durch Strafrecht und Strafverfahren haben[…]

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Aus der Praxis – Für die Praxis

Hasso Lieber Abstract Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Richter wirft – innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals –allgemeine und spezifische Fragen auf, die die Ausübung des Amtes erschweren. Auf der Grundlage des rechtlichen Rahmens bietet die Redaktion praktische Lösungen für den Umgang[…]

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Referentenentwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG)

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in die öffentliche Diskussion gegeben. Im Zuge dessen sollen auch die Finanzgerichtsordnung und das Sozialgerichtsgesetz angepasst werden. Reformziele sollen die Entlastung der[…]

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Brandenburg plant Justiz-Neutralitätsgesetz

Nach der Vorstellung der Brandenburger Landesregierung soll die Justiz aus Gründen der Neutralität gegenüber den Parteien und Beteiligten künftig ohne sichtbare Zeichen verhandeln, die eine religiöse und politische Meinung oder Zugehörigkeit ausdrücken. Während der Verhandlung sind dann Kreuz, Kippa und[…]

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Initiativen zur Schöffenwahl

I. Senat von Berlin Der Berliner Senat erwartet vom Bundesgesetzgeber, noch vor der nächsten Schöffenwahl 2028 gesetzliche Vorkehrungen dagegen zu treffen, dass extremistische ehrenamtliche Richter ins Amt gewählt werden. Im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses schlug Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg (CDU)[…]

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Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Der europäische Gesetzgeber hat 2024 die „Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten im Strafverfahren“ erlassen, die die Einrichtung zentraler Vermögensabschöpfungs- und -verwaltungsstellen vorsieht und detaillierte Vorgaben zu deren Aufgaben und Befugnissen enthält. Die Richtlinie soll mit[…]

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Ersatzfreiheitsstrafe – Alternativlos?

Die Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB) soll die Durchsetzung und Wirksamkeit von Geldstrafen sichern. Die Haftstrafe wird vollzogen, wenn der Verurteilte eine verhängte Geldstrafe nicht zahlt und das Geld auch nicht eingetrieben werden kann. Ist die Geldstrafe „uneinbringlich“, kann die Staatsanwaltschaft die[…]

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BAG: Verletzung des gesetzlichen Richters

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber zu einer klaren und abstrakt-generellen Zuständigkeitsordnung, die für jeden denkbaren Streitfall den zuständigen Richter bezeichnet, um sachwidrige Einflüsse auf die rechtsprechende Tätigkeit zu verhindern. Das Gericht muss die Zuständigkeit der Spruchkörper im[…]

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