Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Der europäische Gesetzgeber hat 2024 die „Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten im Strafverfahren“ erlassen, die die Einrichtung zentraler Vermögensabschöpfungs- und -verwaltungsstellen vorsieht und detaillierte Vorgaben zu deren Aufgaben und Befugnissen enthält. Die Richtlinie soll mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Stellen sollen insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen die Zusammenarbeit mit den Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten beim Aufspüren und Ermitteln von Taterträgen oder Vermögensgegenständen erleichtern. Sichergestellte und eingezogene Vermögenswerte sollen effizient verwaltet werden. Für die Justiz sollen die Staatsanwaltschaften der Länder die Aufgaben der Vermögensabschöpfungsstellen wahrnehmen, ggf. durch Zentralisierung der Aufgaben bei einer oder mehreren Staatsanwaltschaften. Die Vermögensverwaltungsstellen sollen jeweils einer Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen werden. Das Bundeskriminalamt soll auch weiterhin zentral die polizeilichen Aufgaben bei der Vermögensabschöpfung wahrnehmen. Bundesjustizministerin Hubig: „Vermögensabschöpfung muss auch über Grenzen hinweg funktionieren – denn Organisierte Kriminalität ist international. Mit dem geplanten Gesetz verbessern wir die Zusammenarbeit in der EU: Illegale Vermögen sollen leichter aufgespürt, gesichert und eingezogen werden können.“
In ihren Stellungnahmen zum vorangegangenen Referentenentwurf haben die Verbände im Grundsatz positiv zum Vorhaben Stellung genommen, weisen aber darauf hin, dass weitere Anstrengungen gemacht werden müssen. Die Gewerkschaft der Polizei hält es für erforderlich, die Ermittlungsbefugnisse zu erweitern, eine Finanzpolizei zur Bekämpfung der Geldwäsche einzurichten sowie durch eine Beweislastumkehr bei Vermögenswerten ungeklärter Herkunft die Vermögensabschöpfung wirksam und durchsetzungsstark zu gestalten. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter weist auf erhebliche Schnittstellenrisiken zwischen den Ländern hin, wenn Abläufe, Zuständigkeiten und Entscheidungswege nicht bundeseinheitlich definiert und verbindlich ausgestaltet werden. Der Bundesrechtsanwaltskammer geht die Umsetzung der Richtlinie nicht weit genug. Sie kritisiert, dass der Entwurf die umfassende, kleinteilige Einzelfallrechtsprechung nicht in eine sinnvolle, anwenderfreundliche und damit Rechtssicherheit schaffende gesetzliche Regel überführe. (hl)
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
Referentenentwurf des BMJV und Stellungnahmen der Verbände [Abruf: 20.4.2026]
Zitiervorschlag: Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, in: LAIKOS Journal Online 4 (2026) Ausg. 1, S. 22.