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Bereich - Arbeitsgerichtsbarkeit

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BAG: Verletzung des gesetzlichen Richters
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LAG Baden-Württemberg: Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter
3
LAG Thüringen: Entschädigung für Verdienstausfall bei Gleitzeit
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BAG: Nachträgliche Beratung in Telefonkonferenz
5
BAG: Geltung des Art. 110 BbgVerf für ehrenamtliche Richter am LAG Berlin-Brandenburg
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BVerfG: Teilnahme der ehrenamtlichen Richter beim BAG
7
BAG: Vereidigung von ehrenamtlichen Richtern
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LAG Niedersachsen: Selbstablehnung, wenn ehrenamtlicher Richter Partei ist
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LAG Berlin-Brandenburg: Amtsenthebung – grobe Amtspflichtverletzung

BAG: Verletzung des gesetzlichen Richters

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber zu einer klaren und abstrakt-generellen Zuständigkeitsordnung, die für jeden denkbaren Streitfall den zuständigen Richter bezeichnet, um sachwidrige Einflüsse auf die rechtsprechende Tätigkeit zu verhindern. Das Gericht muss die Zuständigkeit der Spruchkörper im[…]

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LAG Baden-Württemberg: Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter

Für ein Urteil nach Lage der Akten ist – wie beim Versäumnisurteil – die Kammer unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter zuständig. Dem Vorsitzenden steht kein Alleinentscheidungsrecht nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG zu. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2025 – 8 Sa 27/25[…]

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LAG Thüringen: Entschädigung für Verdienstausfall bei Gleitzeit

Die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter ist grundsätzlich unentgeltlich auszuüben. Der Einsatz von Gleitzeitguthaben ist Freizeiteinsatz und als solcher über die Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 16 JVEG) zu entschädigen. (Leitsatz d. Red.) LAG Thüringen, Beschluss vom 30.10.2025 – 4 Ta 39/25 Sachverhalt: Die[…]

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BAG: Nachträgliche Beratung in Telefonkonferenz

Hat das Gericht das Urteil beraten und abgestimmt, aber noch nicht verkündet, müssen an der Beratung und Abstimmung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung wegen eines nachgereichten Schriftsatzes alle Richter der letzten mündlichen Verhandlung mitwirken. Die Beratung kann einverständlich in[…]

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BAG: Geltung des Art. 110 BbgVerf für ehrenamtliche Richter am LAG Berlin-Brandenburg

BAG, Urteil vom 18.6.2025 – 2 AZR 228/23 Sachverhalt: Der in Potsdam wohnhafte Kläger (Kl.) war seit 1997 bei der Beklagten (B.) zunächst bis 2017 in einer Betriebsstätte in Berlin beschäftigt, danach zu 100 % im Homeoffice in einem virtuellen internationalen Team.[…]

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BVerfG: Teilnahme der ehrenamtlichen Richter beim BAG

BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1.10.2024 – 1 BvR 782/24 Gründe (nur hinsichtlich der Nichtbeteiligung der ehrenamtlichen Richter): Es bestehen Bedenken, ob das BAG über die Ablehnungsgesuche des Bf. ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter entscheiden durfte und damit das Gebot des gesetzlichen Richters[…]

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BAG: Vereidigung von ehrenamtlichen Richtern

Wechselt ein ehrenamtlicher Richter an ein höheres Gericht (hier: vom ArbG an das LAG), muss er zum Amtsantritt beim LAG auch dann erneut vereidigt werden, wenn sich die Tätigkeit beim LAG direkt an die Amtszeit beim ArbG anschließt. Wirkt er[…]

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LAG Niedersachsen: Selbstablehnung, wenn ehrenamtlicher Richter Partei ist

Die Zusammenarbeit mit einem ehrenamtlichen Richter, der Partei in einem Rechtsstreit ist, kann zur berechtigten Selbstablehnung des Vorsitzenden der Kammer führen. Die Mitgliedschaft in einem Spruchkörper führt regelmäßig zu persönlichen Beziehungen der Richter, die den Eindruck entstehen lassen können, es[…]

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LAG Berlin-Brandenburg: Amtsenthebung – grobe Amtspflichtverletzung

Auch das ungebührliche Verhalten eines ehrenamtlichen Richters in der mündlichen Verhandlung kann eine grobe Amtspflichtverletzung im Sinne von § 27 ArbGG darstellen. Handelt es sich nicht um eine beharrliche, sondern um eine singuläre Pflichtverletzung, muss diese so gewichtig sein, dass ein[…]

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