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Schlagwort - Vereidigung

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BSG: Vereidigung des ehrenamtlichen Richters
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BAG: Vereidigung von ehrenamtlichen Richtern
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BSG: Mitwirkung eines ehrenamtlichen Richters ohne Vereidigung

BSG: Vereidigung des ehrenamtlichen Richters

Der Revisonskläger (K.) beanstandet die nicht ordnungsgemäße Besetzung des Senats des LSG, weil der ehrenamtliche Richter erst in der Sitzung vereidigt worden sei, aber bereits vor der Sitzung eine Vorberatung über das Verfahren stattgefunden habe.Eine zulässige und begründete Besetzungsrüge führt[…]

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BAG: Vereidigung von ehrenamtlichen Richtern

Wechselt ein ehrenamtlicher Richter an ein höheres Gericht (hier: vom ArbG an das LAG), muss er zum Amtsantritt beim LAG auch dann erneut vereidigt werden, wenn sich die Tätigkeit beim LAG direkt an die Amtszeit beim ArbG anschließt. Wirkt er[…]

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BSG: Mitwirkung eines ehrenamtlichen Richters ohne Vereidigung

Wechselt der ehrenamtliche Richter an ein zweitinstanzliches Gericht, bedarf es nach der Berufung in das neue Amt einer erneuten Vereidigung. Wirkt der ehrenamtliche Richter ohne vorhergehende Vereidigung an Verhandlung oder Beratung des Gerichts mit, ist das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig[…]

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