LAG Thüringen: Entschädigung für Verdienstausfall bei Gleitzeit
Die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter ist grundsätzlich unentgeltlich auszuüben. Der Einsatz von Gleitzeitguthaben ist Freizeiteinsatz und als solcher über die Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 16 JVEG) zu entschädigen. (Leitsatz d. Red.) LAG Thüringen, Beschluss vom 30.10.2025 – 4 Ta 39/25 Sachverhalt: Die[…]
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