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Brandenburg plant Justiz-Neutralitätsgesetz

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Nach der Vorstellung der Brandenburger Landesregierung soll die Justiz aus Gründen der Neutralität gegenüber den Parteien und Beteiligten künftig ohne sichtbare Zeichen verhandeln, die eine religiöse und politische Meinung oder Zugehörigkeit ausdrücken. Während der Verhandlung sind dann Kreuz, Kippa und Kopftuch untersagt. In Berlin besteht ein solches Gesetz bereits seit einigen Jahren – und ist nach wie vor umstritten. Das Brandenburger Justizministerium will durch eine optische Neutralität das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung stärken. Das BVerfG hatte sich 2020 mit der Frage befasst, ob und ggf. wieweit religiöse Symbole die Wahrnehmung einer unparteiischen Rechtsprechung beeinflussen können. Der Deutsche Richterbund begrüßt die geplante Regelung. Dessen Vorsitzender Stephan Kirschnick geht noch einen Schritt weiter. Die Regelung sollte auch für Schöffen in den Verhandlungen gelten, wenn religiöse Motive sichtbar seien, beispielsweise Tattoos, wird er im Tagesspiegel vom 30.3.2026 zitiert. Warum der Vorsitzende des Bundes der Brandenburger Richter seine Ergänzung auf die Schöffen – also nur die ehrenamtlichen Richter in Strafverfahren – beschränkt, macht die Berichterstattung nicht deutlich. Ehrenamtliche Richter der Arbeits-, Sozial-, Finanz und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie Handels- und ehrenamtliche Landwirtschaftsrichter nehmen ebenfalls als Vertreter der Zivilgesellschaft an der Rechtsprechung teil und sind zur Neutralität verpflichtet. Mit seiner ungenauen Formulierung hat der Richterbund-Vorsitzende verpasst, die umfassende Beteiligung der ehrenamtlichen Richter an der Rechtsprechung deutlich zu machen. (hl)


Zitiervorschlag: Brandenburg plant Justiz-Neutralitätsgesetz, in: LAIKOS Journal Online 4 (2026) Ausg. 1, S. 20.

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