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Schlagwort - Schöffe

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Aus der Praxis – Für die Praxis
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AG München: Befangenheit eines Schöffen; Gebrauch des Smartphones
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Keine Schokolade (nur) für den Staatsanwalt!
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In memoriam Rita Süssmuth – Für Bildung im Schöffenamt
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H. Lieber; U. Sens: Fit fürs Schöffenamt
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„Erlaubte“ und „informelle“ Verständigung“ – Welche Rolle spielen die Schöffen?
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Das Selbstleseverfahren – Was Schöffen wissen sollten
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BGH: Vollständige Verlesung der Anklageschrift
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Das Bundesverfassungsgericht zum Recht auf ein faires Verfahren
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BGH: Schöffen im Selbstleseverfahren

Aus der Praxis – Für die Praxis

Hasso Lieber Abstract Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Richter wirft – innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals –allgemeine und spezifische Fragen auf, die die Ausübung des Amtes erschweren. Auf der Grundlage des rechtlichen Rahmens bietet die Redaktion praktische Lösungen für den Umgang[…]

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AG München: Befangenheit eines Schöffen; Gebrauch des Smartphones

Misstrauen in die Unparteilichkeit eines Schöffen ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Schöffe nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann. Maßgebend ist[…]

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Keine Schokolade (nur) für den Staatsanwalt!

Eine launige Handlungsempfehlung für Schöffen Bernd Piper Abstract Das Recht auf einen unparteiischen Richter ist das Fundament des fairen Verfahrens. Maßgeblich ist, ob sich aus den Äußerungen oder dem Verhalten des Richters objektiv der Eindruck einer voreingenommenen Haltung ergibt. Anhand[…]

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In memoriam Rita Süssmuth – Für Bildung im Schöffenamt

Prof. Dr. Rita Süssmuth ist am 1. Februar 2026 im Alter von 88 Jahren verstorben. Als renommierte Wissenschaftlerin – Professorin für Erziehungswissenschaft – wechselte sie in die Politik und wurde 1985 Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit (ab 1986 zusätzlich[…]

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H. Lieber; U. Sens: Fit fürs Schöffenamt

Hasso Lieber; Ursula Sens: Fit fürs Schöffenamt. Ratgeber für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit. 3., vollständig überarb. Aufl. Baden-Baden: Nomos-Verl.-Ges. 2024. 317 S. ISBN 978-3-7560-0899-5 € 26,90 Das Amt der Schöffin bzw. des Schöffen ist wichtig und voraussetzungsvoll. Wichtig, weil[…]

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„Erlaubte“ und „informelle“ Verständigung“ – Welche Rolle spielen die Schöffen?

Hasso Lieber Abstract Verständigungen im Strafverfahren sind Ausdruck kommunikativer Verhandlungsführung, können aber auch die Mitwirkung von Schöffen in der Hauptverhandlung einschränken. Der Artikel erläutert die Entstehung sowie den zulässigen Umfang und Inhalt einer Verständigung. Viele Berufsrichter halten sich nicht an[…]

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Das Selbstleseverfahren – Was Schöffen wissen sollten

Hasso Lieber Abstract Auf das Verlesen zahlreicher und umfangreicher Urkunden und anderer Unterlagen, die als Beweismittel dienen, kann verzichtet werden, wenn – nach Anordnung des Vorsitzenden – die Richter und Schöffen diese außerhalb der Hauptverhandlung selbst lesen und die anderen[…]

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BGH: Vollständige Verlesung der Anklageschrift

Durch das Verlesen der gesamten Anklageschrift – statt nur des Anklagesatzes – werden Schöffen in der Regel nicht so stark beeindruckt, dass sie das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht mehr unbefangen aufnehmen können. Von den Schöffen als gleichberechtigten Richtern kann erwartet[…]

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Das Bundesverfassungsgericht zum Recht auf ein faires Verfahren

Hasso Lieber Abstract Mit der Verfassungsbeschwerde macht ein in Abwesenheit rechtskräftig Verurteilter die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren geltend, weil das Berufungsgericht in seine verfassungsmäßig garantierten Rechte auf rechtliches Gehör und Verteidigung eingegriffen habe. With the constitutional complaint,[…]

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BGH: Schöffen im Selbstleseverfahren

BGH, Beschluss vom 14.11.2024 – 3 StR 289/23 Sachverhalt: Das LG hat die Angeklagten wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu mehrjährigen Freiheits- bzw. Jugendstrafen verurteilt. Mit der Revision beanstanden sie u. a. die Anordnungen des Vorsitzenden der Strafkammer zum – hier nur[…]

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