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Schlagwort - Vorbefassung

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BSG: Ausschluss des ehrenamtlichen Richters als früherer Vertreter eines Beteiligten
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Befangenheit von Schöffen durch Vorbefassung?
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BGH: Keine Befangenheit durch Vorbefassung

BSG: Ausschluss des ehrenamtlichen Richters als früherer Vertreter eines Beteiligten

Ein ehrenamtlicher Richter, der aufgrund eines ihm erteilten generellen oder einzelnen Auftrags Vertreter eines Beklagten war, ist von der Mitwirkung an allen Sachen, in denen dieser Beteiligter ist, ausgeschlossen, auch wenn sie bereits vor der Übernahme in das ehrenamtliche Richterverhältnis[…]

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Befangenheit von Schöffen durch Vorbefassung?

Zugleich Besprechung der Rechtsprechung des BGH, BVerfG und EGMR Von Hasso Lieber, Rechtsanwalt, PariJus gGmbH Abstract In der Rechtsprechung gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob ein Richter oder Schöffe an einer Hauptverhandlung teilnehmen darf, wenn er bereits an einer Verhandlung[…]

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BGH: Keine Befangenheit durch Vorbefassung

Die (weitere) Mitwirkung eines Schöffen, der im Verfahren bereits an einem Urteil über dieselbe Tat gegen andere Angeklagte beteiligt war (sog. Vorbefassung), ist grundsätzlich unbedenklich und in der Regel nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, wenn nicht besondere[…]

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