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OVG Berlin-Brandenburg: Amtsentbindung wegen besonderer Härte
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OVG Nordrhein-Westfalen: Amtsentbindung wegen Verletzung des Neutralitätsgebotes
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OVG Nordrhein-Westfalen: Amtsentbindung auf Antrag; anderes richterliches Ehrenamt
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OVG Nordrhein-Westfalen: Amtsentbindung von Tarifbeschäftigten
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OVG Nordrhein-Westfalen: Amtsentbindung eines freigestellten Tarifbeschäftigten
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OVG Schleswig-Holstein: Ausschluss wegen Mitwirkung an vorausgegangenem Verwaltungsverfahren
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VG Stuttgart: Aufstellung der Vorschlagsliste; Ausschluss einer Fraktionsliste
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Literaturumschau
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A. Brorhilker; T. Bünger: Cum/Ex, Milliarden und Moral
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M. Keuchen: Veröffentlichung von (automatisch) anonymisierten Gerichtsentscheidungen

OVG Berlin-Brandenburg: Amtsentbindung wegen besonderer Härte

Ein besonderer Härtefall ist nur dann anzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die die Ausübung des Amtes als unzumutbar erscheinen lassen. (Orientierungssatz des Gerichts) OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.7.2025 – 4 E 13/25 Gründe: Dem Antrag der ehrenamtlichen Richterin auf Entbindung von ihrem[…]

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OVG Nordrhein-Westfalen: Amtsentbindung wegen Verletzung des Neutralitätsgebotes

Das Tragen eines Kopftuchs in einer gerichtlichen Verhandlung durch eine ehrenamtliche Richterin als Ausdruck einer Glaubensüberzeugung stellt eine gröbliche Verletzung der sich aus § 2 Abs. 1 JNeutG NRW ergebenden Amtspflicht i. S. v. § 24 Abs. 1 Nr. 2 VwGO dar. Eine darauf beruhende Entbindung vom[…]

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OVG Nordrhein-Westfalen: Amtsentbindung auf Antrag; anderes richterliches Ehrenamt

Nach § 24 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 2 VwGO ist ein ehrenamtlicher Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf seinen Antrag vom Amt zu entbinden, wenn er geltend macht, bereits Schöffe zu sein. Auch ein (Jugend-)Ersatzschöffe ist Schöffe im Sinne der[…]

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OVG Nordrhein-Westfalen: Amtsentbindung von Tarifbeschäftigten

Nach § 22 Nr. 3 VwGO sind „Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind“, als ehrenamtliche Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgeschlossen. Nach Wegfall der Unterscheidung von Angestellten und Arbeitern kommt es für die Bestimmung als „Angestellter“ im[…]

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OVG Nordrhein-Westfalen: Amtsentbindung eines freigestellten Tarifbeschäftigten

Eine nur vorübergehende Freistellung oder Beurlaubung eines Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes lässt den Hinderungsgrund des § 22 Nr. 3 VwGO nicht entfallen. (Orientierungssatz des Gerichts) OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.7.2025 – 16 F 30/25 Gründe: Ein ehrenamtlicher Richter ist vom Amt[…]

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OVG Schleswig-Holstein: Ausschluss wegen Mitwirkung an vorausgegangenem Verwaltungsverfahren

Der Begriff des „vorausgegangenen Verwaltungsverfahrens“ (§ 54 Abs. 2 VwGO), das einen Teilnehmer als ehrenamtlichen Richter von einem anschließenden Gerichtsverfahren ausschließt, ist nicht auf nach außen wirkende Verwaltungsverfahren gemäß § 9 VwVfG beschränkt, sondern als „vorausgegangenes Verfahren“ in einem weiten Sinn auszulegen. Solch[…]

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VG Stuttgart: Aufstellung der Vorschlagsliste; Ausschluss einer Fraktionsliste

Die Gleichheit des Zugangs zu den öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG) ist eine Minimalanforderung zur Auswahl ehrenamtlicher Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit (§ 28 Satz 1 und 4 VwGO), auch bei dem Beschluss über eine Aufnahme in[…]

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Literaturumschau

Achermann, Jonas: Strafzumessung mithilfe Künstlicher Intelligenz.In: Deutsche Richterzeitung 103 (2025), H. 6, S. 236-239 Aufgrund weit gefasster Strafrahmen und unbestimmter gesetzlicher Kriterien in § 46 StGB kann die richterliche Praxis der Strafzumessung erheblich variieren. Diese unterscheide sich, so der Autor, je nach Region,[…]

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A. Brorhilker; T. Bünger: Cum/Ex, Milliarden und Moral

Anne Brorhilker; Traudl Bünger: Cum/Ex, Milliarden und Moral. Warum sich der Kampf gegen Wirtschaftskriminalität lohnt. München: Heyne 2025. 271 S. Print-Ausg.: ISBN 978-3-453-21911-3 € 24,00 Die Ex-Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker gibt einen Einblick in die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden, wie sie die wenigsten kennen.[…]

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M. Keuchen: Veröffentlichung von (automatisch) anonymisierten Gerichtsentscheidungen

Michael Keuchen: Veröffentlichung von (automatisch) anonymisierten Gerichtsentscheidungen. Berlin: Duncker & Humblot 2025. 719 S. (Internetrecht und digitale Gesellschaft; Bd. 73) Print-Ausg.: ISBN 978-3-428-19354-7 € 139,90 In einer Grundsatzentscheidung wies das BVerwG 1997 auf die verfassungsrechtliche Pflicht der Gerichte hin, ihre Entscheidungen öffentlich zugänglich[…]

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