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C. A. Gebauer (Hrsg.): Die Akte Guérot

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Schwere Kost – jedenfalls für Bürger, die sich nicht täglich in juristischen Termini, in Fragen von Beweislast, Eventualvorsatz und Maßregelungsverbot schöpferisch und erschöpfend bewegen. Schwere Last aber auch für die Parteien eines Rechtsstreits, die beide Deutungsmacht beanspruchen – die eine aus der Sicht als Politikwissenschaftlerin, die sich in ihren Werken einer politisch agilen Sprache bedient, die andere als inkarnierte Institution, die sich unter dem Deckmantel der „Redlichkeit von Wissenschaft“ dem Verdacht ausgesetzt sieht, staatlich missbilligte Meinungen aus dem öffentlichen Diskurs zu entfernen, und dabei ihrer Fürsorgepflicht nicht zu genügen, die Mitarbeiter gegen mediale Denunziation in Schutz zu nehmen.

Carlos A. Gebauer hat sich als Rechtsanwalt, Publizist und Autor der Mühe unterzogen, die prozessualen Auseinandersetzungen um die Kündigung der Publizistin und Autorin Ulrike Guérot, der er sich freundschaftlich verbunden weiß, als juristische Fallstudie zu dokumentieren. Die arbeits- und prozessrechtlich implizierten Fragen versieht er bereits im Untertitel mit dem Drall einer „Fallstudie zur Wissenschaftsfreiheit“. Der Verleger gibt ihm Geleit, indem er die „Causa Guérot“ als „Wendepunkt in der Geschichte der akademischen Freiheit in Deutschland“ markiert und sie als Auswuchs jener Furcht vor dem Verlust der staatlichen Deutungsmacht definiert, in der die öffentliche Debatte nur noch das duldet, was dem politischen Narrativ dienlich ist.

Unter dieser Vorgabe legt er den Grundstein für das Selbstverständnis der von der Bonner Universität verstoßenen Professorin: „Sie war nie eine Expertin für das bloße Führen von Inventarlisten aus Publikationen für Fußnotenapparate. Ein selbstverleugnend geduldiges Anlegen literarischer Bestandslisten aus dem Gedankenschatz anderer ist und war nie ihr Schicksal“; und genau darin liegt die rechtliche Schwäche ihrer prozessualen Argumentation vor dem Arbeitsgericht Bonn, das allein die soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung zu prüfen hatte – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das stellt Ulrike Guérot selbst unstreitig in ihrem 2016 zur Bewerbung vorgelegten Werk „Warum Europa eine Republik werden muss – Eine politische Utopie“. Dort finden sich 10 Textstellen, die teilweise seitenlang entweder original oder mit geringen Veränderungen aus dem Gedankenschatz anderer Autoren entnommen sind, ohne jene Autorenschaft zu benennen.
Und nun streiten sie über Hunderte von Seiten und Anlagen mit Beweisanträgen und Repliken über „Zitationen“ und „Plagiate“, beschwören das „Ausstoßungsritual“ und die „Unwucht“ der arbeitsrechtlichen Maßnahme – erfolglos: Das Arbeitsgericht wertet arbeitsrechtlich allein die wissenschaftlichen Unfertigkeiten als „Plagiate“ und unterstellt jenen Vorsatz, der zu einem Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Pflicht „wissenschaftlicher Redlichkeit“ und Verlust des Vertrauens in eine störungsfreie Vertragserfüllung in der Zukunft führt.

Nicht minder, aber gleichwohl erfolglos der Versuch der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Köln, die „Plagiate“ einer sachverständigen wissenschaftlichen Expertise zu unterwerfen, während das Gericht sich dazu berufen sieht, die Bewertung des „Plagiats“ als „unbestimmten Rechtsbegriff“ gemäß der arbeitsvertraglichen Definition selbst vorzunehmen. Und als das Bundesarbeitsgericht sich in der Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin dieser Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln anschließt, verbleibt der Klägerin nurmehr die Verfassungsbeschwerde, die sie im April 2026 eingelegt hat, um ihren Gedanken bedrohter Wissenschaftsfreiheit als Teil bedrohter Rechtsstaatlichkeit nun endlich zu Gehör zu bringen; eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde steht aus.

Zuletzt gibt die Dokumentation der betroffenen Professorin Gelegenheit zu einem virtuellen persönlichen Plädoyer im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das die tiefe Verletzung der Klägerin über diesen „Rausschmiss“ zu verarbeiten sucht, indem die politische Verortung und das fehlende rechtliche Gehör beklagt werden, die ihr Vertrauen in Gericht und Rechtsstaat unterminiert haben.

Wer vom NSU-Prozess um Beate Zschäpe vor dem OLG München erwartet hatte, das gesamte Geschehen um die NSU-Morde, die staatliche Verstrickung, das Schreddern der Akten, das Versagen der Milieu-Ermittlungen der Polizei aufzuklären, sah sich nach Jahren der Suche nach Ergebnissen zutiefst enttäuscht. Vor Gericht galt es nur, im Rahmen der Aufklärungsmöglichkeiten der „prozessualen Wahrheit“ die Schuld der Angeklagten festzustellen und danach sein Urteil zu bilden. Nichts anderes erlebt Ulrike Guérot in ihrem arbeitsrechtlichen Prozess: Das Gericht prüft allein, ob der Vorwurf der Universität unredlicher Wissenschaftlichkeit so schwer wiegt, dass ein weiteres Zusammenwirken im Dienstverhältnis unzumutbar ist – nicht mehr und nicht weniger. Auf alles andere bleiben konsequenterweise Antworten aus.

Ihr Plädoyer zeigt einmal mehr die gravierend unterschiedliche Sprache zwischen Anwälten und Gerichten auf der einen Seite, der sprachlich gewappneten Politologin und ihrer kritischen Gedankenwelt, die das systemische Denken in Relationstechniken sprengt, auf der anderen Seite. Beide Sprachwelten werden sich nie verstehen – das macht ihren Reiz, aber auch ihre Misere aus. Insoweit gibt die Dokumentation einen tiefen Einblick in die sprachliche Entfremdung von Staat und Bürgern, die im Ergebnis den Debattenraum verengt, aus dem Ulrike Guérot sich mit ihren unwillkommenen Gedanken zu befreien sucht, um ihre Identität zu wahren. Albert Klütsch, Wesseling, ehem. Mitglied des Landtags NRW


Zitiervorschlag: Albert Klütsch, Carlos A. Gebauer (Hrsg.): Die Akte Guérot [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 4 (2026) Ausg. 3, S. 124-125.

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