OLG Schleswig: Besorgnis der Befangenheit bei Zusammenarbeit der Vorsitzenden mit ehrenamtlicher Handelsrichterin in anderem Spruchkörper
Eine aufgrund der Vertretungsregelung im Geschäftsverteilungsplan (nur) mögliche gelegentliche Tätigkeit in einem Spruchkörper begründet kein enges Kollegialitätsverhältnis zwischen dem Vertretungsrichter und den Mitgliedern der Kammer für Handelssachen (KfH), aus dem allein – d. h. ohne Hinzutreten weiterer Umstände – eine Besorgnis[…]
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