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Taschen-Definitionen. Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht

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Rechtsprechung wie Rechtswissenschaft leben von der Eindeutigkeit der Sprache. Da sich der Gesetzgeber andererseits notwendig abstrakt äußern muss, um viele Fallgestaltungen zu umfassen, ist die anerkannte Definition eines Begriffes die Basis juristischer Verständigung. Rund 1.400 Begriffe definiert das Buch nach Rechtsgebieten gegliedert in unterschiedlicher Ausführlichkeit. Mal ist es die bloße Übersetzung eines lateinischen Fachbegriffes, mal die Darstellung vom Verständnis eines Begriffes in diversen Rechtsgebieten, dann wieder eine umfassendere Erläuterung mit zugehörigen Begriffen, etwa zum „Staat“ mit seinen Bestandteilen Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Mit der Erweiterung der Neuauflage um Begriffe der Digitalisierung wird das Buch nicht nur den Studenten, sondern auch Praktikern Erkenntnisse vermitteln, weil Begriffe wie „Blockchain“ nicht notwendig zum juristisch relevanten Alltagssprachschatz gehören. Immerhin nimmt die Erläuterung dieses Begriffes eine ganze Seite in Anspruch. Insoweit ist das Buch ein Werkzeug zur Verständigung als Voraussetzung für die individuelle Interpretation konkreter, ggf. auch von der Norm abweichender Sachverhalte – auch wenn mancher Prüfer im Staatsexamen die (erlernte) Kenntnis einer Definition für wichtiger hält als die Bereitschaft, sie in Frage zu stellen. (hl)


Zitiervorschlag: Hasso Lieber, Taschen-Definitionen. Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht. 6. Aufl. [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 4 (2026) Ausg. 3, S. 126.

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