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F. Zillessen; A.-M. Brandau; L. Laude (Hrsg.): Das Justiz-Projekt

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Das Justiz-Projekt untersucht die Widerstandsfähigkeit der deutschen Justiz in Bund und Ländern gegen Angriffe auf den Rechtsstaat und stellt mit dem Buch die Frage nach ihrer Verwundbarkeit in Deutschland. Können Schwachstellen von – potenziellen – autoritären Akteuren genutzt werden? In rund 70 Recherchegesprächen hat das Justiz-Projekt mit Experten aus der Praxis Einfallstore identifiziert und Szenarien entwickelt, die plastisch machen, wie und wo die Justiz angegriffen werden kann. Der Blick ist weit und umfasst reale Beispiele der Einschränkung einer unabhängigen Justiz von Argentinien bis Ungarn. Aus dieser Realität entwickeln die Autoren ein mögliches Szenario, mit welchen Mitteln, welcher Strategie eine künftige populistisch-autoritäre Mehrheit in Parlament und Regierung an einem Umbau, mindestens aber einer Gefügigmachung der Rechtsprechung arbeiten könnte.

Als zentralen Schritt auf der ersten Stufe zur Schwächung verfassungsgerichtlicher Kontrolle nehmen die Autoren die gezielte Delegitimierung der Rechtsprechung in den Blick, beginnend mit der Verfassungsgerichtsbarkeit. Deren Grundproblem sei die geringe Sichtbarkeit für eine breite Öffentlichkeit. Als denkbare Strategie extremer Parteien käme in Betracht, die Mehrheit des Verfassungsgerichtes mit Vertretern der Zivilgesellschaft zu besetzen. Eine solche Beteiligung juristisch nicht geschulter Richter sei faktisch kaum möglich; die notwendige juristische Komplexität sei für Laien kaum zu durchdringen. Damit werden gerade Kritikpunkte, viele Entscheidungen von Juristen seien nicht allgemein verständlich, Interessen würden hinter Wissenschaftlichkeit versteckt u. ä., als Argument gegen zivilgesellschaftliche Beteiligung verwendet. Eher beiläufig wird das Beispiel eines nichtjuristischen Verfassungsrichters in Brandenburg, der Regisseur Andreas Dresen,erwähnt. Dieser war in seiner Amtszeit bis 2023 der personifizierte Beweis für die Sinnhaftigkeit zivilgesellschaftlicher wie nichtjuristischer Teilhabe an der Rechtsprechung (vgl. LAIKOS Journal Online 2023, S. 15 ff.). Der Rezensent hat als Klägervertreter in der mündlichen Verhandlung des LVerfG Bbg erleben dürfen, dass Fragen berufsrichterlicher Mitglieder bereits die erwartete Antwort durchscheinen ließen und eher der Darstellung eigener Sachkunde dienten, während die Fragen des Nichtjuristen auf sein Verstehen – und damit das der Öffentlichkeit – ausgerichtet waren und den Parteien des Verfassungsrechtsstreits Gelegenheit zu Erläuterung und Klarstellung gaben. Bemerkungen aus dem Publikum nach der Verhandlung war zu entnehmen, dass einige betroffene Zuhörer (Abgeordnete) Rechtsprobleme erst nach den Erläuterungen zu Fragen des Verfassungsrichters Dresen verstanden hatten.

Die Instanzgerichte werden auf ihre Anfälligkeit durch den Zugriff der Politik auf die Einstellung in den richterlichen Dienst, Beurteilung und Beförderung – sprich: auf die Karriere hin – untersucht. Dabei kommt das geflügelte Wort bei der Beratung der Reichsjustizgesetze in der Bismarck-Ära in den Sinn: „Gebt den Richtern ihre Unabhängigkeit, lasst mir die Besoldung und Beförderung.“ Der Ausspruch wird dem preußischen Justizminister Gerhard Adolph Wilhelm Leonhardt (* 1815, † 1880) zugeschrieben und weist auf die Notwendigkeit der gesellschaftlichen Beteiligung durch – im Englischen präziser benannte – non-carreer-judges hin. Sie sind ein Mittel zur Sicherung der Unabhängigkeit der Rechtsprechung.

Die Arbeit betrachtet das Problem der Resilienz weitgehend mit Blick auf organisatorische und strukturelle Einfallstore von autoritär-populistischen Kräften zur Veränderung der Justiz und Beeinflussung der Rechtsprechung: bei der Einleitung von Disziplinarverfahren unter dem Einfluss „der Politik“ – d. h. des Ministeriums –, der Manipulation durch Konzentration von Zuständigkeiten, der Ausnutzung von Quoren bei Wahlen und Beförderungen, der Steuerung der IT-Infrastruktur usw. Am Ende einer jeden Kette, wenn die Entscheidungen getroffen werden, die in die Rechte der Bürger eingreifen, steht aber immer der Mensch. Und gerade hier sind auch die demokratischen Kräfte im Begriff, die Resilienz dieser Spruchkörper zu schwächen. Bei den Amtsgerichten entscheidet schon heute in über 90 % der Hauptverhandlungen in Strafsachen der Einzelrichter – wobei die schriftliche Erledigung durch Strafbefehle unberücksichtigt bleibt, die den Anteil der Schöffen an den erledigten Verfahren noch einmal halbieren würde. Im Asylverfahren wird inzwischen mehrheitlich durch einen (1) Verwaltungsrichter entschieden; das gerade in den Bundestag eingebrachte 7. Änderungsgesetz zur VwGO verstärkt beim Verwaltungsgericht und beim OVG/VGH die Entscheidung durch den Einzelrichter an Stelle von Kammer oder Senat. Ebenso soll im sozial- wie finanzgerichtlichen Verfahren verstärkt der Einzelrichter entscheiden. Nicht nur der innergerichtliche Diskurs und die wechselseitige Kontrolle werden eingeschränkt; dem „Volk“ – der Zivilgesellschaft – wird die Staatsgewalt entzogen, die von ihr durch die Beteiligung ehrenamtlicher Richter ausgehen soll. Da mit vermehrten Einwendungen im Wege des Rechtsmittels gerechnet wird, sollen auch diese Möglichkeiten eingeschränkt werden.

Diese Bemerkungen sind keine Kritik an der Schrift, sondern ein Hinweis auf die Notwendigkeit ihrer Fortsetzung. Überlegungen, die Dritte Gewalt gegen die Übernahme autoritärer Kräfte zu schützen, müssen die Zivilgesellschaft wie auch den (notwendigen) Diskurs der Berufsrichter einbeziehen, der gerade aus rein ökonomischen Gründen begrenzt wird. Die Justiz als Staatsgewalt ist anfällig, die Einbeziehung der Zivilgesellschaft notwendig. Zehn Präsidentenposten sind okkupierbar, 120.000 richterliche Ehrenämter kaum. (hl)


Zitiervorschlag: Hasso Lieber, Friedrich Zillessen; Anna-Mira Brandau; Lennart Laude (Hrsg.): Das Justiz-Projekt [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 4 (2026) Ausg. 3, S. 127-128.

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