BSG: Vereidigung des ehrenamtlichen Richters
Der Revisonskläger (K.) beanstandet die nicht ordnungsgemäße Besetzung des Senats des LSG, weil der ehrenamtliche Richter erst in der Sitzung vereidigt worden sei, aber bereits vor der Sitzung eine Vorberatung über das Verfahren stattgefunden habe.Eine zulässige und begründete Besetzungsrüge führt[…]
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