SG Karlsruhe: Keine Berücksichtigung von Aufwandsentschädigung bei Leistungen nach SGB II
Eine vorläufige Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II auf Basis des verkürzten Bewilligungszeitraums von sechs Monaten ist im Falle der Erzielung von privilegiertem Einkommen in Form von Fahrtkosten- und Aufwendungsersatz im Rahmen einer Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter nicht möglich. (Leitsatz[…]
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