VGH Baden-Württemberg: Ausschluss eines leitenden Angestellten im öffentlichen Dienst
Vom Amt eines ehrenamtlichen Richters ausgeschlossene „Angestellte im öffentlichen Dienst“ (§ 22 Nr. 3 VwGO) sind auch die leitenden Angestellten eines privatrechtlich organisierten Unternehmens im Eigentum der öffentlichen Hand. „Leitende“ Angestellte sind neben den Geschäftsführern auch Personen mit Prokura oder[…]
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