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M. Auer: Recht harmonisch

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Dass Recht und Literatur miteinander verwandt sind und sich beeinflussen, erscheint selbstverständlich, leben doch beide vom und mit dem Wort. Was aber haben Recht und Musik gemeinsam? Die Frage zu beantworten, ob das Ästhetische der Musik mit dem Formalen des Rechts zusammenpasst, hat sich die Autorin zum Ziel gesetzt. Schon die Antike suchte und fand Antworten. Gemeinsamkeiten finden sich in der Sprache, die auch der Musik eigen ist, in der Unausweichlichkeit von Interpretation in der Ausführung juristischer und musikalischer Werke, in der Harmonie, die hier wie dort nicht Gleichheit, sondern stimmige Ungleichheit ist. Strukturiert wie die Oper in drei Akten mit Ouvertüre und Coda vergleicht die Autorin Musik und Recht in differenzierten Kategorien: Ordnung, Interpretation und Harmonie. Ein Zitat fasst zusammen, dass der Komponist dem Gesetzgeber, der musikalische Interpret dem Advokaten und Richter gleiche. Der Gesetzgeber schuf das Gesetz zur Harmonie der Interessen der Einzelnen, der Richter habe das Recht dem Leben anzupassen und darauf zu achten, dass nicht der Buchstabe, sondern der Sinn des Gesetzes befolgt werde (Fischer, Musikalische Betrachtungen, 1949, S. 28). Wie die musikalischen sind auch die Rechtssysteme nicht geschlossen, widerspruchsfrei und umfassend. Um im Bild zu bleiben: Wie es im Orchester nicht nur auf den Dirigenten, den Konzertmeister und den Solisten ankommt, wird auch das Rechtssystem vom gesamten normativen Universum einer Gesellschaft getragen. Darin liegt der Wert des Buches, das aus einem Vortrag entstanden ist. Bei Wahrung aller Wissenschaftlichkeit verliert die Darstellung beider Gebiete nicht ihre notwendige Gestaltungsfähigkeit und die Nähe zum Menschen, was gegenüber den Ansprüchen auf Deutungshoheit vieler Juristen besonders wichtig ist. (hl)


Zitiervorschlag: Hasso Lieber, Marietta Auer: Recht harmonisch [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 4 (2026) Ausg. 2, S. 83.

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