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A. M. Wernicke: Klimaschutz und Justiz

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Die Erkenntnis, dass der Klimawandel (auch) ein juristisches Gebiet sein kann, ist nicht unmittelbar eingänglich. Der Weg dorthin war lang. Von einem Klimarecht kann seit der Klimarahmenkonvention 1992 in Rio de Janeiro gesprochen werden, die im Pariser Abkommen aus dem Jahr 2015 ihre Ergänzung und ihr wichtigstes Regelwerk findet. Für ein einklagbares Recht bedarf es der Anspruchsgrundlage, eines zur Entscheidung berufenen Gerichts, einer Verfahrensordnung, die den Zugang der Klageberechtigten und die Adressaten der Klage regelt, sowie insgesamt eine Überprüfung der rechtlichen Institute auf ihre Geeignetheit. Ziel ist, die Ursachen des Klimawandels auf dem Rechtsweg einzudämmen bzw. zu bekämpfen. Der Autor nimmt dazu eine Klassifizierung der in Frage kommenden Prozessarten vor und analysiert die Anwendung der Anspruchsvoraussetzungen. Verfahrensrechtlich unterscheidet er Klimahaftungs- und Klimaschutzklagen.

Die Klimahaftung ergibt sich aus dem Gesetz (seltener aus Vertrag). Weltweit wurden bereits 2023 mehr als 2.000 Verfahren zum Klimaschutz gezählt. Zentrale Bedeutung hat der Beschluss des BVerfG vom 24.3.2021 (Az.: 1 BvR 2656/18 u. a.), mit dem es einen Startschuss für eine stärkere Verpflichtung des deutschen Gesetzgebers durch die Gerichte gab. Mögliche Ansprüche auf Beseitigung, Ausgleich oder Schadenersatz nach deutschem Recht (z. B. nach §§ 823, 906, 1004 BGB) spielt der Autor theoretisch durch und zeigt die Probleme des geltenden Rechts auf. So bestehen bereits bei der erforderlichen Voraussetzung der Kausalität eines Handelns oder Ereignisses in Bezug auf den Klimaschutz Probleme. Zu den CO2-Emmissionen trägt letztlich jeder bei, sodass eine Rechtsfortbildung im Rahmen der Kausalität für den Klimawandel erforderlich ist.

Klimaschutzklagen sind eher verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Natur. Den Anknüpfungspunkt bietet der erwähnte Beschluss des BVerfG. Hierfür bildet der Autor eine Prüfungsgrundlage für ein Schutzkonzept in drei Stufen: (1) Wirksamer Schutz des Rechtsgutes, (2) mildere und effektivere Schutzmöglichkeiten und (3) Angemessenheit des Schutzkonzepts. Ein Ansatzpunkt bietet sich ihm im Zusammenspiel zwischen Klimaschutz und Digitalisierung, womit er für den Bereich der Justiz zum Einsatz der KI übergeht. Die Dualität zwischen lösungs- und risikobasierten Kriterien eröffnet in ihrem positiven Bereich Chancen, ein höheres Klimaschutzniveau zu erreichen. Der Klimawandel stellt eine historische Herausforderung dar, die sich durch die Komplexität der Materie sowie die Globalität der Auswirkungen auszeichnet. Für ihre Durchdringung liefert der Autor viel Stoff für eine Weiterentwicklung. (hl)


Zitiervorschlag: Hasso Lieber, Anthony Mario Wernicke: Klimaschutz und Justiz [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 4 (2026) Ausg. 2, S. 83.

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