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Schlagwort - Ehrenamtliche Richter

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Traumatisierung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter durch belastende Verfahren
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La magistratura onoraria oggi – brevi riflessioni in ordine all’uso del termine onorario
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Bitte leise schnarchen!
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Im Namen des Volkes: Die unverzichtbare Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit
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Ansatzpunkte für eine Stärkung des ehrenamtlichen Richteramtes in der Arbeitsgerichtsbarkeit
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Referentenentwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG)
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Brandenburg plant Justiz-Neutralitätsgesetz
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BAG: Verletzung des gesetzlichen Richters
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LAG Baden-Württemberg: Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter
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BFH: Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts

Traumatisierung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter durch belastende Verfahren

Unterstützung durch die Justizministerien Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Andreas Gebauer Abstract Um ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei psychischen Belastungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Amtes zu unterstützen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen – insbesondere Traumata – vorzubeugen, werden Hilfsangebote der Justizministerien in[…]

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La magistratura onoraria oggi – brevi riflessioni in ordine all’uso del termine onorario

Alessia Perolio Abstract Der Beitrag befasst sich mit ehrenamtlichen Richtern in Italien und der Frage, ob die Bezeichnung „ehrenamtlich“ noch zutrifft. Der Status des ehrenamtlichen Richters ist – insbesondere nach der Rechtsprechung des italienischen Verfassungsgerichts und des EuGH – nach[…]

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Bitte leise schnarchen!

Eine abermalige launige Handlungsempfehlung für Schöffen Bernd Piper Abstract Seit vielen Jahren ziehen sich die Berichte über schlafende Schöffen in der Hauptverhandlung durch die juristische Literatur und Artikel der Lokalzeitungen. Befangenheitsanträge und Besetzungsrügen sind die Folge des Schlummerns. Aber wie[…]

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Im Namen des Volkes: Die unverzichtbare Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit

Solveig Sternjakob & Robert Nazarek Abstract Die Vorauswahl der ehrenamtlichen Richter in der Sozialgerichtsbarkeit durch Gewerkschaften, Sozialverbände und -behörden gewährleistet eine Pluralität der vorschlagsberechtigten Institutionen. Verbandspolitische Zugehörigkeit, Lebens- und Berufserfahrung führen zu unterschiedlichen Standpunkten in den sozialgerichtlichen Verfahren. Dies ist[…]

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Ansatzpunkte für eine Stärkung des ehrenamtlichen Richteramtes in der Arbeitsgerichtsbarkeit

Martin Wolmerath Abstract Der Autor sieht Ansatzpunkte für eine Stärkung des richterlichen Ehrenamtes in der Arbeitsgerichtsbarkeit im Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der Berufung von Bürgern aus EU-Mitgliedstaaten in das Amt, den Möglichkeiten zur Verbesserung der inhaltlichen Vorbereitung auf den Sitzungsdienst,[…]

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Referentenentwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG)

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in die öffentliche Diskussion gegeben. Im Zuge dessen sollen auch die Finanzgerichtsordnung und das Sozialgerichtsgesetz angepasst werden. Reformziele sollen die Entlastung der[…]

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Brandenburg plant Justiz-Neutralitätsgesetz

Nach der Vorstellung der Brandenburger Landesregierung soll die Justiz aus Gründen der Neutralität gegenüber den Parteien und Beteiligten künftig ohne sichtbare Zeichen verhandeln, die eine religiöse und politische Meinung oder Zugehörigkeit ausdrücken. Während der Verhandlung sind dann Kreuz, Kippa und[…]

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BAG: Verletzung des gesetzlichen Richters

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber zu einer klaren und abstrakt-generellen Zuständigkeitsordnung, die für jeden denkbaren Streitfall den zuständigen Richter bezeichnet, um sachwidrige Einflüsse auf die rechtsprechende Tätigkeit zu verhindern. Das Gericht muss die Zuständigkeit der Spruchkörper im[…]

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LAG Baden-Württemberg: Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter

Für ein Urteil nach Lage der Akten ist – wie beim Versäumnisurteil – die Kammer unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter zuständig. Dem Vorsitzenden steht kein Alleinentscheidungsrecht nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG zu. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2025 – 8 Sa 27/25[…]

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BFH: Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts

Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht nur unerhebliche Zeit einschläft, ist abwesend, wenn er dadurch wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen kann, sodass das erkennende Gericht dann nicht mehr im Sinne von § 119 Nr. 1 FGO vorschriftsmäßig besetzt[…]

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