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Traumatisierung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter durch belastende Verfahren

Unterstützung durch die Justizministerien Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz

Andreas Gebauer

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Abstract
Um ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei psychischen Belastungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Amtes zu unterstützen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen – insbesondere Traumata – vorzubeugen, werden Hilfsangebote der Justizministerien in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vorgestellt.

To support lay and honorary judges who are experiencing psychological stress related to the performance of the office and to prevent health problems – particularly trauma – this article outlines the support services offered by the Ministries of Justice in North Rhine-Westphalia and Rhineland-Palatinate.

Außergewöhnlich belastende Ereignisse im Leben können Situationen hervorrufen, die die Betroffenen emotional überfordern. Ein solches Ereignis kann durch emotional herausfordernde Gerichtsverfahren auftreten, z. B. wenn sich ein Verfahren mit Straftaten wie Kindesmisshandlung oder sexualisierter Gewalt befassen muss. Hierdurch können Traumata entstehen, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Die involvierten Personen sind oftmals selbst nicht in der Lage, die Gefahr sowie die eigene Betroffenheit zu erkennen, die sich auf ihre Gesundheit aus einer möglichen, nicht erkannten Traumafolgestörung negativ und äußerst langwierig auswirken kann. Solche emotional anstrengenden Verfahren bergen das Risiko der Entwicklung einer posttraumatischen Belastungsstörung. Betroffene wissen nur allzu gut, dass ein eigenständiger Umgang mit einer solchen seelischen Belastung nahezu unmöglich ist. Hier ist professionelle Hilfe unerlässlich. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich bei den Betroffenen um hauptamtlich Beschäftigte oder um Ehrenamtliche handelt. Diese Notwendigkeit wurde auch von den Justizministerien der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erkannt.

Diese Erkenntnis führte zur Einführung der Trauma-Hotline im Rahmen des Arbeitsschutzes in Nordrhein-Westfalen, welche die Beschäftigten der Justiz in Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen können.1 Der Staatssekretärin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Daniela Brückner, war es ein besonderes Anliegen, den Kreis der potenziellen Hilfesuchenden der Trauma-Hotline auf die ehrenamtlich Tätigen in der Justiz in Nordrhein-Westfalen auszuweiten. Während des von der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, Landesverband Nordrhein-Westfalen durchgeführten Schöffentages 2024 stellte Dr. Brückner die Trauma-Hotline vor.

Die Justiz NRW hat zum Umgang mit Traumatisierungen eine Handlungshilfe veröffentlicht. Darin werden sowohl die Verfahrens- als auch die Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten erläutert. Schöffinnen und Schöffen in Nordrhein-Westfalen können die Handlungshilfe über die Servicestelle Gesundheitsmanagement per E-Mail (ServicestelleGM@jak.nrw.de) anfordern. Ein Flyer der Justiz NRW veranschaulicht das Hilfsangebot und soll eine schnelle Orientierung im Bedarfsfall ermöglichen.2

Darüber hinaus werden im Oberlandesgerichtsbezirk Köln für die Schöffinnen und Schöffen weitere ergänzende Angebote bei Bedarf bereitgehalten. Diese umfassen zum einen betriebliche psychologische Erstbetreuung, um im Falle einer Traumatisierung psychosoziale „Erste Hilfe“ zu leisten, sowie systemische Gesundheitscoachings zur Stärkung der psychischen Gesundheit. Weitergehende Informationen können über das Postfach der Koordinierungsstelle des Gesundheitsmanagements beim Oberlandesgericht Köln per E-Mail (gesundheitsmanagement@olg-koeln.nrw.de) angefordert werden.

Auch in Rheinland-Pfalz wurde sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz als auch für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter im Rahmen des Arbeitsschutzes eine Unterstützung bei traumatischen Ereignissen geschaffen. Hier besteht die Möglichkeit, im Bedarfsfall das Angebot des dortigen Rahmenvertragspartners „pme Familienservice GmbH“ in Anspruch zu nehmen. Dabei ist auch die Hilfe durch professionelle Supervisoren möglich.

Die Gefahr, nach einem emotional stark belastenden Strafverfahren an den Amts- und Landgerichten an einer posttraumatischen Belastungsstörung zu erkranken, betrifft Schöffinnen und Schöffen gleichermaßen wie Berufsrichterinnen und -richter. Daher ist die Inanspruchnahme professioneller Hilfsangebote nicht nur sinnvoll, sondern auch ratsam. Sofern eine betroffene Person den Bedarf erkennt, sollte nicht gezögert werden, die von der Justiz eingerichteten Angebote zu nutzen. Dafür ist der Zugang bewusst sehr niedrigschwellig gestaltet worden.
In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund. Ihre Gesundheit ist das Wichtigste. Nutzen Sie im Bedarfsfall die Trauma-Hotline. Dies kann der erste entscheidende Schritt sein.


  1. Der Artikel wurde mit freundlicher Unterstützung durch das MdJ Nordrhein-Westfalen und das OLG Köln erstellt. ↩︎
  2. Umgang mit Traumatisierungen, Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Kristina Sundt, Stand: März 2025; ergänzend: Betriebliche psychologische Erstbetreuung, Oberlandesgericht Köln, Elisabeth Meyer-Dietz, Stand: Juli 2025; beide Flyer sind zugänglich auf der Webseite des Landesverbandes NRW [Abruf: 18.6.2026]. ↩︎

Zitiervorschlag: Andreas Gebauer, Traumatisierung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter durch belastende Verfahren. Unterstützung durch die Justizministerien Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, in: LAIKOS Journal Online 4 (2026) Ausg. 2, S. 50-51.


Hinweis der Redaktion

Angebote in anderen Bundesländern: In Berlin hält die Sozialberatung der Berliner Justiz ein Angebot für Schöffinnen und Schöffen bereit. Weitere Informationen [Abruf: 18.6.2026]. In Niedersachsen hat das Justizministerium für ehrenamtliche Richterinnen und Richter ein dreistufiges Beratungskonzept – abhängig vom Schweregrad der Belastung – entwickelt. Erster Ansprechpartner ist das Gericht, an dem das richterliche Ehrenamt ausgeübt wird.


„Tempus fugit“ – die Zeit, sie flieht und man möchte rufen: „Haltet die Diebin!“ Die Zeit, ist sie wirklich eine Diebin? Eine Frage, die Dich, lieber Hasso, sicher aufhorchen lässt. Lass uns an dieser Stelle die Stimme der Schöffinnen und Schöffen hören.
Du hast den Landesverband Nordrhein-Westfalen gegründet. Unser großer Dank verleitet natürlich zur Besorgnis der Befangenheit, doch lass uns unbefangen an die Frage herangehen. Die Zeit hat Dich begleitet. Am Rande des Ruhrgebiets, am 12. Mai 1946, wurden Dir die Tugenden Fleiß, Klarheit und der Sinn für Gerechtigkeit in die Wiege gelegt. Dem Recht, der Politik und dem Aufbau solltest Du fortan Dein Leben widmen. Zuerst in Nordrhein-Westfalen, dann nach dem Fall der Mauer in den neuen Bundesländern. Die Zeit macht auch Deinen Ruhestand seit 2011 turbulent. Als Rechtsanwalt fühlst Du Dich auch weiterhin der Gerechtigkeit verbunden, mit PariJus der ehrenamtlichen Gerichtsbarkeit und als Initiator und Vizepräsident von ENALJ dem europäischen Dialog. Aufbau, Engagement und Rechtsstaatlichkeit sind Dir Auftrag und Herzensangelegenheit. Die Zeit war und ist eine wohlwollende, treue und kluge Begleiterin.
Wir senden Dir zu Deinem runden Geburtstag einen großen bunten Strauß an guten Wünschen: Gesundheit, Liebe und Zufriedenheit, Freude auch an kleinen Dingen und viele glückliche Augenblicke. Alles Gute zum 80. Geburtstag, lieber Hasso.

Der Vorstand der DVS – Landesverband Nordrhein-Westfalen

Das Urteil fehlt ja noch. Die Zeit ist natürlich keine Diebin. Was zu beweisen war.

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