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Traditionspflege am Sitz des BAG in Erfurt: Hugo Preuß statt Hans Carl Nipperdey!

Franz Josef Düwell

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Abstract
Anlässlich der Enthüllung einer Gedenktafel für Hugo Preuß, Namensgeber des Platzes vor dem Bundesarbeitsgericht, erinnert der Beitrag an den Vordenker und Wegbereiter der Demokratie in der Weimarer Republik. Dass der Platz nicht nach dem ersten Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, Hans Carl Nipperdey, benannt wurde, hängt mit der Unterstützung des NS-Regimes durch seine führende Rolle im Bereich des Arbeitsrechts zusammen. Ein aktuelles Forschungsprojekt untersucht die NS-Vergangenheit früherer Richter des Bundesarbeitsgerichts und ihren Einfluss auf die Rechtsprechung nach dem Neuanfang 1954.

To mark the unveiling of a commemorative plaque for Hugo Preuß, after whom the square in front of the Federal Labour Court is named, this article pays tribute to the visionary and pioneer of democracy in the Weimar Republic. The fact that the square was not named after the first President of the Federal Labour Court, Hans Carl Nipperdey, is linked to his support for the Nazi regime through his leading role in the field of labour law. A current research project is investigating the Nazi past of former judges at the Federal Labour Court and their influence on case law following the new beginning in 1954.

Adressen werden bewusst gewählt: Der Platz vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist nicht nach dessen erstem Präsidenten Hans Carl Nipperdey benannt. Warum?
Professor Dr. Hans Carl Nipperdey (* 21. Januar 1895 † 21. November 1968) war zunächst in den Universitäten in Jena und ab 1925 in Köln tätig. Als einer der ersten Hochschullehrer widmete er sich dem in Artikel 7 Nr. 9 der Reichsverfassung vom 11. August 1919 (Weimarer Reichsverfassung – WRV) genannten neuen eigenständigen Rechtsgebiet „Arbeitsrecht“. 1954 bis 1963 amtierte er als Präsident des Bundesarbeitsgerichts in Kassel und prägte dessen Rechtsprechung. Im Zuge der Herstellung der Deutschen Einheit wurde 1992 beschlossen, das BAG nach Thüringen zu verlegen. Erfurt wurde als Standort ausgewählt. Als der Erfurter Neubau im Herbst 1999 bezugsfertig wurde, hätte es nahe gelegen, die neue Anschrift des Gerichts nach Hans Carl Nipperdey zu benennen. Dazu kam es aber nicht.

Das BAG war 1954 in Kassel errichtet worden. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers Konrad Adenauer wurde der Kölner Professor für Bürgerliches und Arbeitsrecht Hans Carl Nipperdey Präsident. Erster Sitz des Gerichts wurde das 1938 im nationalsozialistischen Monumentalstil in Kassel-Wilhelmshöhe erbaute Kommandogebäude des IX. Armeekorps. Das Gebäude bot sich an, denn es war von den Bomben des Zweiten Weltkriegs verschont geblieben. Besucher mussten über eine vielstufige Außentreppe vorbei an Skulpturen riesenhafter Rossebändiger zum Gericht aufsteigen.

Das neu gebaute und Ende 1999 bezogene Erfurter Gerichtsgebäude folgt demgegenüber der funktionalen Architektur das Bauhauses, wie sie in den 1920er-Jahren im nahen Weimar entwickelt wurde. Eine Architektur im Geist der Moderne. Sie schüchtert nicht ein. Sie lädt vielmehr die Rechtsuchenden zum Betreten ein.

Foto: © Bundesarbeitsgericht

Zu diesem neuen Geist passte nicht die von der Hausleitung favorisierte Benennung der Anschrift des Gerichts nach Hans Carl Nipperdey. Das meinten jedenfalls 1998 zwei jüngere Bundesrichter. Sie intervenierten. Der Thüringer Ministerpräsident Bernhard Vogel nahm deren Bedenken ernst. So kam es zur Anschrift: Bundesarbeitsgericht, Hugo-Preuß-Platz 1, 99084 Erfurt.

Der Staatsrechtslehrer Hugo Preuß (* 28. Oktober 1860 † 9. Oktober 1925) ist heute weitgehend unbekannt. Wer Jura studiert, erfährt in der Regel nichts über ihn. Dabei war er einer der großen Vordenker und Wegbereiter der Demokratie in Deutschland. Er habilitierte sich bei Otto von Gierke mit der Schrift „Gemeinde, Staat, Reich als Gebietskörperschaften“. Er prägte den Begriff Obrigkeitsstaat. Diesen wollte er durch einen auf Selbstverwaltung aufbauenden Volksstaat ablösen. Als „ungetauftem“ Juden war ihm im Kaiserreich ein Lehrstuhl an der Humboldt-Universität verwehrt. Er wurde 1906 Ordinarius an der Handelshochschule Berlin und später deren Rektor. 1918 war er Mitbegründer der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP), die in Koalition mit dem katholischen Zentrum und der Sozialdemokratie der ersten deutschen Republik die parlamentarische Mehrheit gesichert hat. Im November 1918 schlug seine große politische Stunde. Der Rat der Volksbeauftragen machte ihn zu ihrem „Verfassungsminister“. Dass Friedrich Ebert als Vorsitzender des revolutionären Rats einen Bürgerlichen wie Preuß berief, zeigt den damaligen Grundkonsens: „Die künftige Republik sollte eine demokratische sein, keine Herrschaft der Räte!“ (Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 26. September 20251). Preuß schrieb den Entwurf. Er stellte voran: „Alle Staatsgewalt liegt beim deutschen Volke.“ Er erkannte die Grenze der Souveränität: „Das Reich erkennt das geltende Völkerrecht als bindenden Bestandteil seines eigenen Rechtes an.“ Ihm reichte die formale Rechtsgleichheit nicht aus. Er forderte, „das formal demokratische Recht mit sozialem Geiste (zu) erfüllen“. In den Beratungen der Nationalversammlung entstanden daraus die grundrechtlichen Verbürgungen des kollektiven Arbeitsrechts: Artikel 159 WRV „Die Vereinigungsfreiheit zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet“; Art. 165 Abs. 2 WRV „Die Arbeiter und Angestellten erhalten zur Wahrnehmung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Interessen gesetzliche Vertretungen in Betriebsarbeiterräten“.

Im Februar 1933 begann die regelmäßige Wahlperiode für die 1920 gesetzlich eingeführten Betriebsräte. Die ersten Wahlergebnisse zeigten, dass die Listen der freien Gewerkschaften über 80 Prozent Zustimmung erhielten. Darauf wurden die Wahlen ausgesetzt. Reichskanzler Hitler setzte auf Gewalt. Am 2. Mai 1933 ließ er die Gewerkschaftshäuser gewaltsam von SA-Schlägertruppen besetzen. Wer die Zusammenarbeit verweigerte, wurde zusammengeschlagen und in Lagerhaft genommen. Die rechtliche Lösung kam mit dem „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ (AOG) vom 20. Januar 1934. Hier war juristischer Sachverstand gefragt. Nipperdey stellte seine Professionalität in den Dienst des Regimes. Zusammen mit Alfred Hueck und Rolf Dietz kommentierte er ab 1934 in vier Auflagen das AOG im Sinne des Regimes. In der 10. Auflage des wissenschaftlich hoch angesehenen Staudinger-Kommentars zum BGB begrüßte er die Neuordnung des Arbeitsrechts in zehn „Grundgedanken“. Den „Ersten Grundgedanken“ beginnt er so: „Im Verfolg der revolutionären Entwicklung … wurden 11 der bisher wichtigsten Gesetze des Kollektivarbeitsrechts aufgehoben.“ Dann zählt er auf: „Koalitionsrecht, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen …“. Die gewaltsame Zerschlagung der Gewerkschaften und die Abschaffung der grundrechtlich geschützten kollektiven Rechte durch Regierungserlasse rechtfertigt er mit der Überwindung des Klassenkampfes in der NS-Volksgemeinschaft. Der „Vierte Grundgedanke“ war dem Kern des AOG, dem „Führerprinzip“ gewidmet: „Die Übertragung des im Frontsoldatentum des Weltkrieges und in der Zeit des nationalsozialistischen Kampfes um die Macht herausgearbeiteten Führergedankens in den Betrieb“ lasse keinen Raum für einen Betriebsrat. Die Betriebsgemeinschaft schulde dem Betriebsführer treue Gefolgschaft.

Der Namensgeber des Platzes am BAG Hugo Preuß ist am 20. März 2026 durch die feierliche öffentliche Enthüllung einer Gedenktafel geehrt worden. Auf der Tafel wird an das Leben und Wirken von Hugo Preuß erinnert. Es wirkten an der Zeremonie mit: Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts; Beate Meißner, Thüringer Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz; Andreas Horn, Oberbürgermeister der Stadt Erfurt. Der an der Friedrich-Schiller-Universität Jena lehrende Preuß-Biograf Prof. Dr. Michael Dreyer hat die Gedenkrede gehalten.

Die Aufstellung der Gedenktafel ist Teil einer demokratischen Erinnerungskultur. Die Grundlagen unserer heutigen Arbeits- und Sozialordnung und deren Schöpfer müssen bekannt gemacht werden. Es muss in Zeiten des erstarkenden Rechtsextremismus das Bewusstsein dafür verankert werden, dass unser demokratischer Rechts- und Sozialstaat nicht selbstverständlich ist. Betriebsverfassung, Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie sind Errungenschaften der Weimarer Republik. Sie wurden vom Reichskanzler Adolf Hitler innerhalb weniger Wochen abgeschafft, nachdem ihm die Abgeordneten der Deutsch-Nationalen, der Liberalen (unter ihnen Theodor Heuss) und des katholischen Zentrums die Macht übertragen hatten. Mit dem gegen die Neinstimmen der Sozialdemokratie beschlossenen „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom 23. März 1933 wurde die Gewaltenteilung aufgehoben und die von Hitler angeführte Reichsregierung ermächtigt, Gesetze zu erlassen, die von der Verfassung abweichen konnten. Auf der Grundlage dieser Ermächtigung wurde am 20. Januar 1934 von der Reichsregierung das „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ erlassen, das auch in der Wirtschaft das Führerprinzip einführte. Nach der Befreiung vom NS-Regime mussten Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie und Mitbestimmung durch Betriebsräte wiederhergestellt werden. Wir müssen diese Errungenschaften hüten, damit wir auch künftig in Freiheit und sozialer Sicherheit leben können.

Spät – aber dafür mit großem Aufwand – bemüht sich das Bundesarbeitsgericht, die personellen und inhaltlichen Kontinuitäten aus der Zeit des Nationalsozialismus zu erforschen. Auslöser war die Initiative eines ehemaligen Wissenschaftlichen Mitarbeiters. Dieser hatte sich 2020 an der im Gebäude des Bundesarbeitsgerichts angebrachten Bildergalerie der Richterschaft gestoßen, weil dort auch Bilder von stark belasteten Richtern enthalten waren. Zunächst wurde von der damaligen Hausleitung dieser Vorstoß mit ostentativer Nichtbeachtung abgestraft. Dann meldeten sich jedoch etliche Richterinnen und Richter unterstützend zu Wort. Darauf kamen die Dinge in Bewegung. Im September 2021 wurde die Durchführung eines umfassenden zeit- und rechtshistorischen Forschungsprojekts mit dem Titel „Das Bundesarbeitsgericht zwischen Kontinuität und Neuanfang nach 1954“ vereinbart. Das Forschungsvorhaben wird geleitet von Prof. Dr. Andreas Wirsching, Direktor des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin, und Prof. Dr. Christian Walter in Kooperation mit Prof. Dr. Martin Franzen (beide Ludwig-Maximilians-Universität München). Das Projekt soll bis Ende 2026 abgeschlossen und 2027 der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die seit Anfang 2022 als Präsidentin des Bundarbeitsgerichts amtierende Bundesrichterin Inken Gallner unterstützt aktiv das Projekt. Sie sorgt dafür, dass regelmäßig Zwischenberichte erstattet werden. Der im Projekt beschäftigte Historiker Dr. Samuel Miner erhält deshalb am 11. Juni 2026 auf dem zwölften Europäischen Symposium des Bundesarbeitsgerichts die Gelegenheit, über den aktuellen Stand des Forschungsvorhabens zu referieren.


  1. 100. Todestag von Hugo Preuß [Abruf: 18.6.2026]. ↩︎

Zitiervorschlag: Franz Josef Düwell, Traditionspflege am Sitz des BAG in Erfurt: Hugo Preuß statt Hans Carl Nipperdey!, in: LAIKOS Journal Online 4 (2026) Ausg. 2, S. 47-49.

Über die Autoren

  • Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a. D., Honorarprofessor für Arbeitsrecht an der Universität Konstanz, Präsident der Arnold-Freymuth-Gesellschaft, Vorsitzender der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht, Mitglied im Präsidium des Weimarer Republik e. V., Herausgeber von Kommentaren zum ArbGG, BetrVG und SGB IX | Foto: Heike Werner

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