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Schlagwort - Ehrenamtliche Richter

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BSG: Ausschluss des ehrenamtlichen Richters als früherer Vertreter eines Beteiligten
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Vor 60 Jahren – Finanzgerichtsordnung in Kraft getreten
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Angriffe auf das richterliche Ehrenamt
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Stellungnahme des DGB vom 6.1.2026 zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (BR-Drs. 744/25)
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In memoriam Jürgen Kipp – Für das richterliche Ehrenamt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
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JuMiKo fordert gesetzliche Regelung zur Verfassungstreue ehrenamtlicher Richterinnen und Richter
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EuGH: Vorabentscheidung; Status ehrenamtlicher Richter in Italien
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BAG: Nachträgliche Beratung in Telefonkonferenz
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OVG Schleswig-Holstein: Ausschluss wegen Mitwirkung an vorausgegangenem Verwaltungsverfahren
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VG Stuttgart: Aufstellung der Vorschlagsliste; Ausschluss einer Fraktionsliste

BSG: Ausschluss des ehrenamtlichen Richters als früherer Vertreter eines Beteiligten

Ein ehrenamtlicher Richter, der aufgrund eines ihm erteilten generellen oder einzelnen Auftrags Vertreter eines Beklagten war, ist von der Mitwirkung an allen Sachen, in denen dieser Beteiligter ist, ausgeschlossen, auch wenn sie bereits vor der Übernahme in das ehrenamtliche Richterverhältnis[…]

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Vor 60 Jahren – Finanzgerichtsordnung in Kraft getreten

Ursula Sens Die Finanzgerichte erhielten mit dem Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung (FGO) am 1.1.1966 eine Prozessordnung, die ihrer Stellung als unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte gerecht wird. Die FGO gewährleistet einen effektiven Rechtsschutz gegenüber staatlichem Handeln im Bereich der[…]

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Angriffe auf das richterliche Ehrenamt

In der Rechtspolitik steht die Beteiligung der Zivilgesellschaft („des Volkes“) an der Rechtsprechung zunehmend zur Disposition. Aktuell unternehmen Bundesrat und Bundesregierung gleich zwei Anläufe mit Änderungen im Sozialgerichtsgesetz (SGG) und der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Nach vier vergeblichen Anläufen 2008, 2011, 2012[…]

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Stellungnahme des DGB vom 6.1.2026 zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (BR-Drs. 744/25)

Keine Einschränkung der Beteiligung ehrenamtlicher Richter*innen! 1. Zusammenfassung Für den DGB inakzeptabel ist der erneute Vorschlag, die sogenannten „konsentierten Richter*innen“ einzuführen und so den Einzelrichter*innen der ersten Instanz eine Entscheidung ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter*innen zu ermöglichen. Die gleiche Wirkung[…]

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In memoriam Jürgen Kipp – Für das richterliche Ehrenamt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der vormalige und erste Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, Jürgen Kipp, ist am 17. Januar 2026 mit 79 Jahren verstorben. Seinen richterlichen Dienst im Land Berlin begann er 1976. Nach mehreren Stationen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgericht Berlin, OVG Berlin, Bundesverwaltungsgericht) kehrte[…]

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JuMiKo fordert gesetzliche Regelung zur Verfassungstreue ehrenamtlicher Richterinnen und Richter

In der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 7.11.2025 in Leipzig stand erneut die Verfassungstreue ehrenamtlicher Richterinnen und Richter auf der Tagesordnung. In der vergangenen Wahlperiode des Deutschen Bundestages gab es mit dem „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des[…]

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EuGH: Vorabentscheidung; Status ehrenamtlicher Richter in Italien

§ 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge steht einer nationalen Regelung zur Ahndung missbräuchlich aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge entgegen, wenn diese den Antrag ehrenamtlicher Richter auf Teilnahme an einem Bewertungsverfahren, bis zum 70. Lebensjahr in ihrer Funktion bestätigt zu werden, davon[…]

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BAG: Nachträgliche Beratung in Telefonkonferenz

Hat das Gericht das Urteil beraten und abgestimmt, aber noch nicht verkündet, müssen an der Beratung und Abstimmung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung wegen eines nachgereichten Schriftsatzes alle Richter der letzten mündlichen Verhandlung mitwirken. Die Beratung kann einverständlich in[…]

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OVG Schleswig-Holstein: Ausschluss wegen Mitwirkung an vorausgegangenem Verwaltungsverfahren

Der Begriff des „vorausgegangenen Verwaltungsverfahrens“ (§ 54 Abs. 2 VwGO), das einen Teilnehmer als ehrenamtlichen Richter von einem anschließenden Gerichtsverfahren ausschließt, ist nicht auf nach außen wirkende Verwaltungsverfahren gemäß § 9 VwVfG beschränkt, sondern als „vorausgegangenes Verfahren“ in einem weiten Sinn auszulegen. Solch[…]

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VG Stuttgart: Aufstellung der Vorschlagsliste; Ausschluss einer Fraktionsliste

Die Gleichheit des Zugangs zu den öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG) ist eine Minimalanforderung zur Auswahl ehrenamtlicher Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit (§ 28 Satz 1 und 4 VwGO), auch bei dem Beschluss über eine Aufnahme in[…]

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