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Schlagwort - Ehrenamtliche Richter

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JuMiKo fordert gesetzliche Regelung zur Verfassungstreue ehrenamtlicher Richterinnen und Richter
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EuGH: Vorabentscheidung; Status ehrenamtlicher Richter in Italien
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BAG: Nachträgliche Beratung in Telefonkonferenz
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OVG Schleswig-Holstein: Ausschluss wegen Mitwirkung an vorausgegangenem Verwaltungsverfahren
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VG Stuttgart: Aufstellung der Vorschlagsliste; Ausschluss einer Fraktionsliste
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Vor 20 Jahren – Gesetz zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahrensvorschriften zur Wahl und Berufung ehrenamtlicher Richter in Kraft getreten
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Europäischer Tag der Ehrenamtlichen Richter 2025 in Bergamo
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BAG: Geltung des Art. 110 BbgVerf für ehrenamtliche Richter am LAG Berlin-Brandenburg
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Die Kompetenz der Länder bei der Besetzung der Gerichte
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BVerfG: Teilnahme der ehrenamtlichen Richter beim BAG

JuMiKo fordert gesetzliche Regelung zur Verfassungstreue ehrenamtlicher Richterinnen und Richter

In der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 7.11.2025 in Leipzig stand erneut die Verfassungstreue ehrenamtlicher Richterinnen und Richter auf der Tagesordnung. In der vergangenen Wahlperiode des Deutschen Bundestages gab es mit dem „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des[…]

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EuGH: Vorabentscheidung; Status ehrenamtlicher Richter in Italien

§ 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge steht einer nationalen Regelung zur Ahndung missbräuchlich aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge entgegen, wenn diese den Antrag ehrenamtlicher Richter auf Teilnahme an einem Bewertungsverfahren, bis zum 70. Lebensjahr in ihrer Funktion bestätigt zu werden, davon[…]

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BAG: Nachträgliche Beratung in Telefonkonferenz

Hat das Gericht das Urteil beraten und abgestimmt, aber noch nicht verkündet, müssen an der Beratung und Abstimmung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung wegen eines nachgereichten Schriftsatzes alle Richter der letzten mündlichen Verhandlung mitwirken. Die Beratung kann einverständlich in[…]

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OVG Schleswig-Holstein: Ausschluss wegen Mitwirkung an vorausgegangenem Verwaltungsverfahren

Der Begriff des „vorausgegangenen Verwaltungsverfahrens“ (§ 54 Abs. 2 VwGO), das einen Teilnehmer als ehrenamtlichen Richter von einem anschließenden Gerichtsverfahren ausschließt, ist nicht auf nach außen wirkende Verwaltungsverfahren gemäß § 9 VwVfG beschränkt, sondern als „vorausgegangenes Verfahren“ in einem weiten Sinn auszulegen. Solch[…]

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VG Stuttgart: Aufstellung der Vorschlagsliste; Ausschluss einer Fraktionsliste

Die Gleichheit des Zugangs zu den öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG) ist eine Minimalanforderung zur Auswahl ehrenamtlicher Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit (§ 28 Satz 1 und 4 VwGO), auch bei dem Beschluss über eine Aufnahme in[…]

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Vor 20 Jahren – Gesetz zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahrensvorschriften zur Wahl und Berufung ehrenamtlicher Richter in Kraft getreten

Ursula Sens Das „Gesetz zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahrensvorschriften zur Wahl und Berufung ehrenamtlicher Richter“ vom 21.12.2004 ist am 1.1.2005 in Kraft getreten. Neben Regelungen für alle ehrenamtlichen Richter zu den Amtsperioden wurden Änderungen zum Wahlverfahren und zu den[…]

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Europäischer Tag der Ehrenamtlichen Richter 2025 in Bergamo

Ursula Sens Abstract Der Europäische Tag der Ehrenamtlichen Richter 2025 in Bergamo bot den Mitgliedsverbänden des Europäischen Netzwerks ENALJ Gelegenheit, aktuelle und strukturelle Entwicklungen des richterlichen Ehrenamtes in den europäischen Staaten zu diskutieren. Die Generalversammlung befasste sich mit künftigen Aufgaben[…]

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BAG: Geltung des Art. 110 BbgVerf für ehrenamtliche Richter am LAG Berlin-Brandenburg

BAG, Urteil vom 18.6.2025 – 2 AZR 228/23 Sachverhalt: Der in Potsdam wohnhafte Kläger (Kl.) war seit 1997 bei der Beklagten (B.) zunächst bis 2017 in einer Betriebsstätte in Berlin beschäftigt, danach zu 100 % im Homeoffice in einem virtuellen internationalen Team.[…]

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Die Kompetenz der Länder bei der Besetzung der Gerichte

Hasso Lieber Abstract Das Bundesrecht bestimmt die Besetzung der Gerichte, gibt aber in einigen Bereichen Gestaltungsmöglichkeiten durch Landesrecht. So können in der Verwaltungs- und der Finanzgerichtsbarkeit ehrenamtliche Richter über das Bundesrecht hinaus mitwirken. Federal law determines the composition of the[…]

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BVerfG: Teilnahme der ehrenamtlichen Richter beim BAG

BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1.10.2024 – 1 BvR 782/24 Gründe (nur hinsichtlich der Nichtbeteiligung der ehrenamtlichen Richter): Es bestehen Bedenken, ob das BAG über die Ablehnungsgesuche des Bf. ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter entscheiden durfte und damit das Gebot des gesetzlichen Richters[…]

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