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Schlagwort - Ehrenamtliche Richter

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BAG: Verletzung des gesetzlichen Richters
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LAG Baden-Württemberg: Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter
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BFH: Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts
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BSG: Ausschluss des ehrenamtlichen Richters als früherer Vertreter eines Beteiligten
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Vor 60 Jahren – Finanzgerichtsordnung in Kraft getreten
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Angriffe auf das richterliche Ehrenamt
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Stellungnahme des DGB vom 6.1.2026 zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (BR-Drs. 744/25)
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In memoriam Jürgen Kipp – Für das richterliche Ehrenamt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
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JuMiKo fordert gesetzliche Regelung zur Verfassungstreue ehrenamtlicher Richterinnen und Richter
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EuGH: Vorabentscheidung; Status ehrenamtlicher Richter in Italien

BAG: Verletzung des gesetzlichen Richters

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber zu einer klaren und abstrakt-generellen Zuständigkeitsordnung, die für jeden denkbaren Streitfall den zuständigen Richter bezeichnet, um sachwidrige Einflüsse auf die rechtsprechende Tätigkeit zu verhindern. Das Gericht muss die Zuständigkeit der Spruchkörper im[…]

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LAG Baden-Württemberg: Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter

Für ein Urteil nach Lage der Akten ist – wie beim Versäumnisurteil – die Kammer unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter zuständig. Dem Vorsitzenden steht kein Alleinentscheidungsrecht nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG zu. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2025 – 8 Sa 27/25[…]

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BFH: Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts

Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht nur unerhebliche Zeit einschläft, ist abwesend, wenn er dadurch wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen kann, sodass das erkennende Gericht dann nicht mehr im Sinne von § 119 Nr. 1 FGO vorschriftsmäßig besetzt[…]

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BSG: Ausschluss des ehrenamtlichen Richters als früherer Vertreter eines Beteiligten

Ein ehrenamtlicher Richter, der aufgrund eines ihm erteilten generellen oder einzelnen Auftrags Vertreter eines Beklagten war, ist von der Mitwirkung an allen Sachen, in denen dieser Beteiligter ist, ausgeschlossen, auch wenn sie bereits vor der Übernahme in das ehrenamtliche Richterverhältnis[…]

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Vor 60 Jahren – Finanzgerichtsordnung in Kraft getreten

Ursula Sens Die Finanzgerichte erhielten mit dem Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung (FGO) am 1.1.1966 eine Prozessordnung, die ihrer Stellung als unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte gerecht wird. Die FGO gewährleistet einen effektiven Rechtsschutz gegenüber staatlichem Handeln im Bereich der[…]

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Angriffe auf das richterliche Ehrenamt

In der Rechtspolitik steht die Beteiligung der Zivilgesellschaft („des Volkes“) an der Rechtsprechung zunehmend zur Disposition. Aktuell unternehmen Bundesrat und Bundesregierung gleich zwei Anläufe mit Änderungen im Sozialgerichtsgesetz (SGG) und der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Nach vier vergeblichen Anläufen 2008, 2011, 2012[…]

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Stellungnahme des DGB vom 6.1.2026 zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (BR-Drs. 744/25)

Keine Einschränkung der Beteiligung ehrenamtlicher Richter*innen! 1. Zusammenfassung Für den DGB inakzeptabel ist der erneute Vorschlag, die sogenannten „konsentierten Richter*innen“ einzuführen und so den Einzelrichter*innen der ersten Instanz eine Entscheidung ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter*innen zu ermöglichen. Die gleiche Wirkung[…]

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In memoriam Jürgen Kipp – Für das richterliche Ehrenamt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der vormalige und erste Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, Jürgen Kipp, ist am 17. Januar 2026 mit 79 Jahren verstorben. Seinen richterlichen Dienst im Land Berlin begann er 1976. Nach mehreren Stationen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgericht Berlin, OVG Berlin, Bundesverwaltungsgericht) kehrte[…]

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JuMiKo fordert gesetzliche Regelung zur Verfassungstreue ehrenamtlicher Richterinnen und Richter

In der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 7.11.2025 in Leipzig stand erneut die Verfassungstreue ehrenamtlicher Richterinnen und Richter auf der Tagesordnung. In der vergangenen Wahlperiode des Deutschen Bundestages gab es mit dem „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des[…]

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EuGH: Vorabentscheidung; Status ehrenamtlicher Richter in Italien

§ 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge steht einer nationalen Regelung zur Ahndung missbräuchlich aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge entgegen, wenn diese den Antrag ehrenamtlicher Richter auf Teilnahme an einem Bewertungsverfahren, bis zum 70. Lebensjahr in ihrer Funktion bestätigt zu werden, davon[…]

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