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Bereich - Rechtsprechung

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BAG: Verletzung des gesetzlichen Richters
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LAG Baden-Württemberg: Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter
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LAG Thüringen: Entschädigung für Verdienstausfall bei Gleitzeit
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BFH: Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts
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BSG: Ausschluss des ehrenamtlichen Richters als früherer Vertreter eines Beteiligten
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AG München: Befangenheit eines Schöffen; Gebrauch des Smartphones
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KG: Amtsenthebung eines Schöffen
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OLG Celle: Entschädigung für Verdienstausfall im Selbstleseverfahren
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BVerwG: Selbstanzeige eines ehrenamtlichen Richters; Besorgnis der Befangenheit
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OLG Hamm: Befangenheit eines ehrenamtlichen Landwirtschaftsrichters

BAG: Verletzung des gesetzlichen Richters

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber zu einer klaren und abstrakt-generellen Zuständigkeitsordnung, die für jeden denkbaren Streitfall den zuständigen Richter bezeichnet, um sachwidrige Einflüsse auf die rechtsprechende Tätigkeit zu verhindern. Das Gericht muss die Zuständigkeit der Spruchkörper im[…]

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LAG Baden-Württemberg: Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter

Für ein Urteil nach Lage der Akten ist – wie beim Versäumnisurteil – die Kammer unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter zuständig. Dem Vorsitzenden steht kein Alleinentscheidungsrecht nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG zu. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2025 – 8 Sa 27/25[…]

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LAG Thüringen: Entschädigung für Verdienstausfall bei Gleitzeit

Die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter ist grundsätzlich unentgeltlich auszuüben. Der Einsatz von Gleitzeitguthaben ist Freizeiteinsatz und als solcher über die Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 16 JVEG) zu entschädigen. (Leitsatz d. Red.) LAG Thüringen, Beschluss vom 30.10.2025 – 4 Ta 39/25 Sachverhalt: Die[…]

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BFH: Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts

Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht nur unerhebliche Zeit einschläft, ist abwesend, wenn er dadurch wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen kann, sodass das erkennende Gericht dann nicht mehr im Sinne von § 119 Nr. 1 FGO vorschriftsmäßig besetzt[…]

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BSG: Ausschluss des ehrenamtlichen Richters als früherer Vertreter eines Beteiligten

Ein ehrenamtlicher Richter, der aufgrund eines ihm erteilten generellen oder einzelnen Auftrags Vertreter eines Beklagten war, ist von der Mitwirkung an allen Sachen, in denen dieser Beteiligter ist, ausgeschlossen, auch wenn sie bereits vor der Übernahme in das ehrenamtliche Richterverhältnis[…]

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AG München: Befangenheit eines Schöffen; Gebrauch des Smartphones

Misstrauen in die Unparteilichkeit eines Schöffen ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Schöffe nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann. Maßgebend ist[…]

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KG: Amtsenthebung eines Schöffen

Ein Schöffe verletzt seine Amtspflichten gröblich, wenn er in einem an die Gerichtsverwaltung gerichteten Schreiben Polizisten vielfach als Bullen bezeichnet und erklärt, sie richteten „Menschen auf offener Straße hin“ und töteten „Menschen in Knästen“. KG, Beschluss vom 6.10.2025 – 3 OGs[…]

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OLG Celle: Entschädigung für Verdienstausfall im Selbstleseverfahren

Die Heranziehung des ehrenamtlichen Richters führt nur zu einem Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall (§ 18 JVEG), wenn eine tatsächliche Minderung des Einkommens besteht. Diese kann nur eintreten, wenn die Heranziehung während der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit erfolgt. Entschädigung wird allein für[…]

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BVerwG: Selbstanzeige eines ehrenamtlichen Richters; Besorgnis der Befangenheit

Dienstliche Beziehungen zu einem Verfahrensbeteiligten können dann eine Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie besonders eng sind oder sich zu einem engen persönlichen Verhältnis entwickelt haben. Ein bestehendes Duz-Verhältnis bei nicht nur gelegentlichen dienstlichen Kontakten rechtfertigt aus objektiver Sicht den[…]

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OLG Hamm: Befangenheit eines ehrenamtlichen Landwirtschaftsrichters

OLG Hamm (Landwirtschaftssenat), Beschluss vom 18.7.2024 – 10 W 128/23 Gründe: I. Die Antragstellerinnen (A.) haben die Klärung der Erbfolge bezüglich bestimmter landwirtschaftlicher Flächen beantragt. An dem Anhörungstermin nahm Herr W. als ehrenamtlicher Richter teil. Auf die Frage des Verfahrensbevollmächtigten der[…]

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