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Das richterliche Ehrenamt im Spiegel europäischer Geschichte und Institutionen
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I Giudici Laici e Onorari in Italia
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Streitpunkt Dokumentation der Hauptverhandlung
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OVG Niedersachsen: Entschädigung; Übernachtungskosten
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BSG: Amtsentbindung einer ehrenamtlichen Richterin
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VGH Baden-Württemberg: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters
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OVG Bremen: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters
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OVG Nordrhein-Westfalen: Ehrenamtliche Richter als Bevollmächtigte
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Vor 100 Jahren – Die Lex Emminger vom 4. Januar 1924
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Literaturumschau

Das richterliche Ehrenamt im Spiegel europäischer Geschichte und Institutionen

Von Hasso Lieber, Rechtsanwalt, PariJus gGmbH Abstract Die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Rechtsprechung ist ein europäisches Prinzip, das sich über die Jahrhunderte entwickelt hat und ein wesentliches Merkmal liberaler Bestrebungen war. Trotz begrenzter Kompetenzen der Europäischen Union und ihrer[…]

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I Giudici Laici e Onorari in Italia

Da Avv. Dott.ssa. Alessia Perolio e Avv. Dott.ssa Margherita Morelli Abstract Der Bericht gibt einen Überblick über ein differenziertes System ehrenamtlicher Richter in Italien. In Zivil- und Strafsachen sowie einigen Verfahren, die der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit entsprechen, werden ehrenamtliche Richter, Friedensrichter[…]

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Streitpunkt Dokumentation der Hauptverhandlung

Von Ursula Sens und Hasso Lieber, PariJus gGmbH Abstract Das Bundesministerium der Justiz hat am 22. November 2022 einen Referentenentwurf zur digitalen Aufzeichnung der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bei Land- und Oberlandesgerichten vorgelegt. Nach heftiger Kritik sieht der am 17. November 2023[…]

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OVG Niedersachsen: Entschädigung; Übernachtungskosten

Ehrenamtliche Richter sollen incl. An- und Abreise nicht mehr als 10 Stunden pro Tag in Anspruch genommen werden (§ 15 Abs. 2 Satz 3 JVEG). Ein Überschreiten der Grenze hat zur Folge, dass Kosten für eine Übernachtung zu erstatten sind. Dabei ist unerheblich,[…]

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BSG: Amtsentbindung einer ehrenamtlichen Richterin

BSG, Beschluss vom 1.8.2023 – B 1 SF 5/23 S Sachverhalt: Die ehrenamtliche Richterin ist dem 1. und 2. Senat des BSG aus dem Kreis der Arbeitgeber zugewiesen. Sie war bereits 2021 in den Ruhestand getreten, hat aber nun mitgeteilt, zum 1.6.2023[…]

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VGH Baden-Württemberg: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters

Ein ehrenamtlicher Richter ist nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 48 ZPO verpflichtet, Tatsachen anzuzeigen, die die Besorgnis der Befangenheit begründen können durch Mitteilung des maßgeblichen Sachverhalts. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann eine gröbliche Pflichtverletzung nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 VwGO[…]

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OVG Bremen: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters

Trägt ein ehrenamtlicher Richter eine außerordentliche berufliche Belastung vor (Geschäftsführer eines mittelständischen Handwerksbetriebs mit 21 Mitarbeitern und Prokurist eines weiteren Handwerksbetriebs mit Lieferschwierigkeiten und Personalausfällen), ist er auf Antrag wegen Bestehens eines besonderen Härtefalls vom Amt zu entbinden. (Leitsatz d.[…]

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OVG Nordrhein-Westfalen: Ehrenamtliche Richter als Bevollmächtigte

Ehrenamtliche Richter dürfen grundsätzlich nicht als Bevollmächtigte vor einem Spruchkörper auftreten, dem sie angehören. Sie sind auch nicht befugt, sich vor dem OVG allein aufgrund ihrer Berufung zu ehrenamtlichen Richtern selbst zu vertreten. (Leitsatz d. Red.) OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom[…]

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Vor 100 Jahren – Die Lex Emminger vom 4. Januar 1924

Von Ursula Sens, PariJus gGmbH Abstract Die Lex Emminger war eine Notverordnung des Justizministers Erich Emminger vom 4. Januar 1924, die das klassische Jury-System in Deutschland abschaffte. Die Reform reduzierte die Zahl der Laienrichter und erweiterte die Kompetenzen des Berufsrichters[…]

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Literaturumschau

Goldmann, Jonas; Zähringer, Ulrike: Die Umstände von Gewicht bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Eine Analyse von Mordurteilen im Zeitraum 2000–2020. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 106 (2023), H. 2, S. 100-114 1981 wurde mit § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2[…]

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