OVG Nordrhein-Westfalen: Amtsentbindung eines freigestellten Tarifbeschäftigten
Eine nur vorübergehende Freistellung oder Beurlaubung eines Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes lässt den Hinderungsgrund des § 22 Nr. 3 VwGO nicht entfallen. (Orientierungssatz des Gerichts) OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.7.2025 – 16 F 30/25 Gründe: Ein ehrenamtlicher Richter ist vom Amt[…]
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