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Schlagwort - Verwaltungsgerichtsbarkeit

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OVG Schleswig-Holstein: Ausschluss wegen Mitwirkung an vorausgegangenem Verwaltungsverfahren
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Die Kompetenz der Länder bei der Besetzung der Gerichte

OVG Schleswig-Holstein: Ausschluss wegen Mitwirkung an vorausgegangenem Verwaltungsverfahren

Der Begriff des „vorausgegangenen Verwaltungsverfahrens“ (§ 54 Abs. 2 VwGO), das einen Teilnehmer als ehrenamtlichen Richter von einem anschließenden Gerichtsverfahren ausschließt, ist nicht auf nach außen wirkende Verwaltungsverfahren gemäß § 9 VwVfG beschränkt, sondern als „vorausgegangenes Verfahren“ in einem weiten Sinn auszulegen. Solch[…]

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Die Kompetenz der Länder bei der Besetzung der Gerichte

Hasso Lieber Abstract Das Bundesrecht bestimmt die Besetzung der Gerichte, gibt aber in einigen Bereichen Gestaltungsmöglichkeiten durch Landesrecht. So können in der Verwaltungs- und der Finanzgerichtsbarkeit ehrenamtliche Richter über das Bundesrecht hinaus mitwirken. Federal law determines the composition of the[…]

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