Das Selbstleseverfahren – Was Schöffen wissen sollten
Hasso Lieber Abstract Auf das Verlesen zahlreicher und umfangreicher Urkunden und anderer Unterlagen, die als Beweismittel dienen, kann verzichtet werden, wenn – nach Anordnung des Vorsitzenden – die Richter und Schöffen diese außerhalb der Hauptverhandlung selbst lesen und die anderen[…]
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