G. Stefanopoulou: Digitale Gesellschaft und Strafrecht
Georgia Stefanopoulou: Digitale Gesellschaft und Strafrecht. Tübingen: Mohr Siebeck 2025. X, 290 S. (Jus poenale; Bd. 28) Print-Ausg.: ISBN 978-3-16-163766-7, € 104,00
Mit ihrer Habilitationsschrift hat die Autorin ein Plädoyer zur Entwicklung einer digitalen Kriminalsoziologie verfasst. Sie zieht dabei eine historische Parallele zur industriellen Revolution, die als gesellschaftliche Transformation die Entwicklung der Soziologie als Wissenschaft angestoßen habe. Die digitale Gesellschaft verlange nach einer eigenständigen Ausrichtung, bei der das Digitale sowohl Gegenstand wie Methode ist – sowohl Werkzeug kriminellen Handelns als auch dessen Ziel sein kann. Die Forderung untermauert sie im 2. Teil mit der Untersuchung spezifischer Handlungen, die sie als Kommunikationsstrafrecht zusammenfasst. Dabei stellen sich Probleme in Konkurrenz zur herrschenden Auffassung von Kriminalitätsbekämpfung. So herrscht bei der Strafbarkeit eines Versuchs das Prinzip, dass bloße Vorbereitungshandlungen grundsätzlich straflos sein sollen. Beim sog. Cybergrooming, der gezielten Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen durch Erwachsene im Internet, ist diese Vorbereitung gemäß § 176b StGB bereits unter Strafe gestellt, um einem geplanten sexuellen Missbrauch entgegenzuwirken. Auch Formen der Kommunikation wie „Liken“ und „Teilen“ werfen Probleme auf, wenn damit beleidigender Inhalt verbreitet wird. Begeht der Teilende/Likende durch die Verbreitung der E-Mail oder des Posts an seine Community eine eigene Straftat oder leistet er Beihilfe zur Verbreitung? Im analogen Bereich wäre der Überbringer einer beleidigenden Botschaft schlicht (strafloser) Bote; im (digitalen) Kommunikationsstrafrecht kann sich diese Ansicht ändern. Die Entscheidung kann nicht allein der Fortbildung durch die Rechtsprechung überlassen bleiben; hier sind Wissenschaft und Rechtsprechung, ihnen folgend oder vorausgehend – vor allem aber vereinheitlichend – der Gesetzgeber gefragt. Ähnliche Fragen stellen sich im Bereich des Strafverfahrensrechts. Hier hebt die Autorin die Möglichkeit hervor, die Prozessmaximen der Mündlichkeit, Unmittelbarkeit und Öffentlichkeit zu erweitern. Zugleich könne die Rechtsposition des Beschuldigten durch einen größeren Gestaltungsraum des Zweifelsgrundsatzes (in dubio pro reo) gestärkt werden. Die praktische Bedeutung dieser Hinweise wird in der analogen Praxis besonders deutlich, wo sich Strafverfolgung wie Gubernative in der Sanktionierung kommunikativer Verbreitung („From the river to the sea …“; kritisch oder ironisch verwendete Abbildung des Hakenkreuzes) in „politcal correctness“ überbieten. Im nächsten Schritt sollten die Gedanken dieser Habilitationsschrift einer breiteren (vor allem politischen) Öffentlichkeit, die nicht über das große Latinum verfügt, zugänglich gemacht werden. (hl)
Zitiervorschlag: Hasso Lieber, Georgia Stefanopoulou: Digitale Gesellschaft und Strafrecht [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 4 (2026) Ausg. 2, S. 85.