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G. Pelicot; J. Perrignon: Eine Hymne an das Leben

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Der Fall Gisèle Pelicot machte nicht nur in Frankreich, sondern weltweit Schlagzeilen. Dominique Pelicot hat fast zehn Jahre lang seine Frau immer wieder nachts mit Medikamenten betäubt und vergewaltigt. Zudem hat er sie auf einer Online-Plattform fremden Männern zur Vergewaltigung angeboten. Den Ermittlungen zufolge war Gisèle Pelicot etwa 200 Vergewaltigungen im bewusstlosen Zustand ausgesetzt. Die Taten wurden auf Videos und Fotos festgehalten. Der Hauptangeklagte, Dominique Pelicot, hat seine Taten gestanden und wurde im Dezember 2024 zur Höchststrafe – 20 Jahre Haft – verurteilt. 50 zumeist wegen schwerer Vergewaltigung mitangeklagte Männer verurteilte das Gericht zu Haftstrafen zwischen drei und 15 Jahren. Vermutlich gibt es weitere Täter, die jedoch nicht identifiziert werden konnten. Ein Verurteilter hat in einem Berufungsverfahren im Oktober 2025 sogar eine höhere Strafe bekommen (neun statt zehn Jahre Haft). Soweit die Fakten des Falls.

Mehr als ein Jahr nach den Urteilen gegen 51 Angeklagte im Mammutprozess in Avignon kommt Gisèle Pelicot selbst zu Wort und legt ihre Autobiografie vor. Diese beginnt 2020 mit der Verhaftung ihres Mannes, der im Supermarkt Frauen unter den Rock gefilmt hat. Laptop und Handy werden von der Polizei beschlagnahmt. Als Gisèle Pelicot in der Polizeiwache von den Fotos und Videos erfährt, die die sexuellen Übergriffe zeigen, fällt sie aus allen Wolken. Sie hat infolge der heimlich verabreichten Medikamente davon nichts mitbekommen. Ihre gesundheitlichen Probleme – vor allem die Gedächtnislücken – kann sie sich nun erklären. Es folgt eine dramatische Zeit der polizeilichen Ermittlungen bis zum Strafprozess. Daneben werden in Rückblenden ihre Kindheit und die ihres Mannes, ihr finanziell bescheidenes, aber erfülltes Familienleben beschrieben und wie ihr Mann beruflich immer wieder scheitert, sie dagegen Karriere macht. Sie will sich an die glückliche Zeit ihrer 50-jährigen Ehe erinnern und nicht nur Opfer sein. Beim Blick zurück sucht sie nach Warnsignalen, wann das gemeinsame Leben aus den Fugen geraten ist und warum das Unfassbare passieren konnte. Die Reaktion ihrer Kinder, die ihren Vater als „Monster“ betrachten, führt zu Rissen in der Familie. Es gibt immer noch ungeklärte Fragen zu Fotos, die von ihrer Tochter – schlafend und in Unterwäsche – gefunden wurden. Wurde sie auch missbraucht?

Beeindruckend ist zu verfolgen, wie es Gisèle Pelicot in den vier Jahren bis zum Prozessbeginn gelingt, sich Schritt für Schritt aus dem Abgrund zu ziehen, Leben und Würde zurückzugewinnen. Bei langen Spaziergängen auf der Île de Ré entwickelt sie eine Haltung der Selbstbestimmung. Sie will sich ihre Lebensfreude nicht nehmen lassen und geht auch eine neue Beziehung ein. Als der Prozess näher rückt, muss sie die Anklageschrift lesen und macht dann eine Kehrtwende. Nachdem sie lange Zeit die Öffentlichkeit gescheut hat, entscheidet sie sich für einen öffentlichen Prozess in der Überzeugung, dass die Scham die Seite wechseln muss. Eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen würde eher die Täter schützen; niemand würde erfahren, was ihr angetan wurde. Das verändert auch die Vorbereitung des Prozesses seitens der Anwälte. So kann Gisèle Pelicot nicht mehr den Gerichtssaal verlassen, wenn die Videos zum Einsatz kommen, da die Medien darüber berichten werden. Nun muss sie für die öffentliche Vorführung gewappnet sein. Da sie das Feld nicht den Vergewaltigern und deren Verteidigern überlassen will, muss sie sich anhören, wie ihr Trauma und die Verbrechen heruntergespielt werden. Viele Angeklagte behaupten vor Gericht, sie seien von einem Sexspiel des Paares ausgegangen und weisen den Vorwurf der Vergewaltigung von sich – auch weil der Ehemann einverstanden gewesen sei. Dann werden die entsprechenden Videosequenzen der Vergewaltigung gezeigt. Der Prozess nimmt unvorhersehbare Ausmaße an. Briefe und Unterstützung anderer Frauen, die Menschenmenge vor dem Gerichtsgebäude sowie das Medienecho bestärken Gisèle Pelicot, den Fall öffentlich gemacht zu haben. Sie will missbrauchte Frauen ermutigen, keine Schande zu verspüren, sich auch professionelle Hilfe zu suchen.

Das Unsagbare wird mit klarer Sprache, ohne etwas zu beschönigen und unaufgeregt – ohne Pathos – erzählt. Das Buch endet mit dem Eindruck einer lebensbejahenden Frau, die nach den schweren Schicksalsschlägen einen Weg gefunden hat, mit ihrer Vergangenheit umzugehen – die „Hymne an das Leben“ ist daher sehr zutreffend.

Was hat der Fall Gisèle Pelicot verändert? Sexuelle Gewalt wird öffentlich diskutiert, die Rechtspolitik hat den Handlungsbedarf erkannt. „Pelicot“ ist kein Einzelfall. Es sind internationale Vergewaltiger-Netzwerke bekannt geworden, in denen sich (auch deutsche) Männer über sexuelle Übergriffe an bewusstlosen Frauen – häufig die eigene – austauschen und Tipps für Betäubungsmittel geben; ihre Videos teilen sie online. Journalistinnen des NDR haben undercover mehrere Jahre recherchiert und ein Netzwerk aufgedeckt. Aktuell laufen in Deutschland Verfahren z. B. in München und Berlin. In Frankreich wurde das Sexualstrafrecht verschärft. Dort ist die ausdrückliche Zustimmung zu sexuellen Handlungen notwendig („Nur Ja heißt Ja“). Das EU-Parlament hat sich am 28.4.2026 – trotz rechten Protests – mit großer Mehrheit für eine EU-weite strafrechtliche Definition von Vergewaltigung ausgesprochen. Sexuelle Handlungen ohne ausdrückliche Zustimmung sollen unter Strafe stehen.1 Die Regel „Nur Ja heißt Ja“ soll in das Strafrecht aller Mitgliedstaaten Eingang finden; einige verfügen bereits über eine aktive Zustimmungsregelung. In Deutschland gilt das Prinzip „Nein heißt Nein“, d. h. sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen stehen unter Strafe. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und -minister (JuMiKo) am 11./12.6.2026 wurde keine Einigung zum von Hamburg und Nordrhein-Westfalen eingereichten Vorschlag für ein „Nur Ja heißt Ja“-Modell erzielt.2 (us)


  1. Thomas Spickhofen, EU-Parlament stimmt für „Nur Ja heißt Ja“, ARD-aktuell / tagesschau.de vom 28.4.2026 [Abruf: 18.6.2026]. ↩︎
  2. Die Beschlüsse der Justizministerkonferenz, LTO vom 12.6.2026 [Abruf: 18.6.2026]. ↩︎

Zitiervorschlag: Ursula Sens, Gisèle Pelicot; Judith Perrignon: Eine Hymne an das Leben [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 4 (2026) Ausg. 2, S. 85-86.

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