Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens
Der Gesetzentwurf widmet sich dem Problem, dass Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, zum Ziel von Angriffen werden – ehrenamtlich Tätige, Amts- und Mandatsträger oder auch Ärzte in der Notaufnahme. 2024 hat die Statistik des Bundeskriminalamtes über 46.000 Gewalttaten gegen Polizisten erfasst. Bei der Strafzumessung soll die allgemeine Regel des § 46 StGB, dass die Schuld des Täters Grundlage der Strafe ist, dahingehend ergänzt werden, dass hinsichtlich der verschuldeten Auswirkungen der Tat auch solche in Betracht zu ziehen sind, die geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Die Nötigung von Verfassungsorganen (§§ 105, 106 StGB) soll um die europäische und die kommunale Ebene erweitert werden. Die Höchststrafe wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 Abs. 1 StGB) soll auf fünf Jahre, der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte im Mindestmaß auf sechs Monate Freiheitsstrafe angehoben werden. Weitere Regelbeispiele für besonders schwere Fälle tätlicher Angriffe, z. B. bei einem hinterlistigen Überfall, sollen ergänzt werden. Ausgleichend dazu wird auch ein minder schwerer Fall zur Strafmilderung eingefügt. Bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) soll das Gericht neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr dem Verurteilten die Fähigkeit aberkennen können, öffentliche Ämter zu bekleiden oder Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.
Anmerkung: Der Gesetzgeber sollte einen weiteren Gedanken in seine Überlegungen einbeziehen. Wenn der Angriff auf diejenigen, die die Ordnungsgewalt vertreten, härter bestraft werden soll, muss berücksichtigt werden, dass Vertreter staatlicher Gewalt Angriffe auch durch machtbewusstes Auftreten provozieren können. Zu Recht nimmt der Entwurf deshalb die Möglichkeit minder schwerer Fälle in den Blick. Dann müssen Vertreter der Zivilgesellschaft (die Schöffen) aktiv bei der Entscheidung beteiligt werden, wenn ein solcher Fall vorliegt. Das Vertrauen in die Rechtsprechung, dass die schärferen Gesetze zum Schutz der gesamten Gesellschaft angewandt werden und nicht der bloßen Rache dienen, könnte durch ihre Mitwirkung gestärkt werden. (hl)
Gesetzentwurf der Bundesregierung [Abruf: 30.9.2026]
Zitiervorschlag: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens, in: LAIKOS Journal Online 4 (2026) Ausg. 3, S. 116.