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Bereich - Ehrenamtliche Richter

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OVG Sachsen: Wahl der Vertrauenspersonen im Schöffenwahlausschuss
2
VG Düsseldorf: Zugang zu öffentlichen Ämtern
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VG Gießen: Anfechtung der Aufstellung der Vorschlagsliste
4
OVG Niedersachsen: Entschädigung; Übernachtungskosten
5
BSG: Amtsentbindung einer ehrenamtlichen Richterin
6
VGH Baden-Württemberg: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters
7
OVG Bremen: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters
8
OVG Nordrhein-Westfalen: Ehrenamtliche Richter als Bevollmächtigte
9
BGH: Mitteilung über Verständigungsgespräche
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BGH: Anforderungen an das Selbstleseverfahren

OVG Sachsen: Wahl der Vertrauenspersonen im Schöffenwahlausschuss

§ 35 Abs. 3 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) garantiert den Mitgliedern des Gemeinderates ein freies Mandat, auch bei Wahlen. Das den Fraktionen eingeräumte Recht auf Mitwirkung bei Willensbildung und Entscheidungsfindung des Gemeinderates geht über ein Vorschlagsrecht und das Recht auf ein ordnungsgemäßes Wahlverfahren[…]

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VG Düsseldorf: Zugang zu öffentlichen Ämtern

Verzichtet die Gemeindevertretung darauf, die für die Willensbildung maßgeblichen Erwägungen bei der Aufstellung der Vorschlagsliste darzulegen, führt dies noch nicht zur Fehlerhaftigkeit der Entscheidung. Das Gericht ist aber nicht gehindert zu prüfen, ob die Vertretung von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen[…]

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VG Gießen: Anfechtung der Aufstellung der Vorschlagsliste

1. Beschlüsse der Gemeindevertretung über die Vorschlagsliste können von Personen, die der Vertretung nicht angehören, nicht angegriffen werden. Ein subjektiv-öffentliches Recht des Dritten, das durch diese Beschlussfassung verletzt wird, besteht nicht. 2. Die Gemeindevertretung kann bei der Aufstellung der Vorschlagsliste[…]

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OVG Niedersachsen: Entschädigung; Übernachtungskosten

Ehrenamtliche Richter sollen incl. An- und Abreise nicht mehr als 10 Stunden pro Tag in Anspruch genommen werden (§ 15 Abs. 2 Satz 3 JVEG). Ein Überschreiten der Grenze hat zur Folge, dass Kosten für eine Übernachtung zu erstatten sind. Dabei ist unerheblich,[…]

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BSG: Amtsentbindung einer ehrenamtlichen Richterin

BSG, Beschluss vom 1.8.2023 – B 1 SF 5/23 S Sachverhalt: Die ehrenamtliche Richterin ist dem 1. und 2. Senat des BSG aus dem Kreis der Arbeitgeber zugewiesen. Sie war bereits 2021 in den Ruhestand getreten, hat aber nun mitgeteilt, zum 1.6.2023[…]

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VGH Baden-Württemberg: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters

Ein ehrenamtlicher Richter ist nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 48 ZPO verpflichtet, Tatsachen anzuzeigen, die die Besorgnis der Befangenheit begründen können durch Mitteilung des maßgeblichen Sachverhalts. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann eine gröbliche Pflichtverletzung nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 VwGO[…]

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OVG Bremen: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters

Trägt ein ehrenamtlicher Richter eine außerordentliche berufliche Belastung vor (Geschäftsführer eines mittelständischen Handwerksbetriebs mit 21 Mitarbeitern und Prokurist eines weiteren Handwerksbetriebs mit Lieferschwierigkeiten und Personalausfällen), ist er auf Antrag wegen Bestehens eines besonderen Härtefalls vom Amt zu entbinden. (Leitsatz d.[…]

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OVG Nordrhein-Westfalen: Ehrenamtliche Richter als Bevollmächtigte

Ehrenamtliche Richter dürfen grundsätzlich nicht als Bevollmächtigte vor einem Spruchkörper auftreten, dem sie angehören. Sie sind auch nicht befugt, sich vor dem OVG allein aufgrund ihrer Berufung zu ehrenamtlichen Richtern selbst zu vertreten. (Leitsatz d. Red.) OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom[…]

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BGH: Mitteilung über Verständigungsgespräche

Die Mitteilungspflicht des Vorsitzenden über die Erörterung einer Verständigung außerhalb der Hauptverhandlung (§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO) hat den Zweck, einem Angeklagten, der an dem Verständigungsgespräch nicht teilgenommen hat, durch umfassende Unterrichtung seitens des Gerichts zu ermöglichen, eine sachgerechte autonome Entscheidung[…]

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BGH: Anforderungen an das Selbstleseverfahren

Zweck des Selbstleseverfahrens ist nicht, ohne vorherige Bewertung der Bedeutung für die Beweisführung große Teile der Akten in die Hauptverhandlung einzuführen und so zur potenziellen Grundlage des Urteils zu machen. Die im Wege des Selbstleseverfahrens in die Beweiserhebung einzuführenden Urkunden[…]

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