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Bereich - Ehrenamtliche Richter

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OVG Bremen: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters
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OLG Hamm: Streichung von der Schöffenliste statt Amtsenthebung einer Schöffin mit Kopftuch
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LG Dortmund: Besorgnis der Befangenheit einer Schöffin wegen privater Notizen
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BSG: Entschädigungszahlung ist kein Einkommen
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LG Duisburg: Entschädigung für Fahrtkosten mit dem Fahrrad
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LAG Berlin-Brandenburg: Amtsenthebung – grobe Amtspflichtverletzung
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BSG: Mitwirkung eines ehrenamtlichen Richters ohne Vereidigung
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SG Potsdam: Corona-Infektion als Arbeitsunfall
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OVG Bremen: Amtsentbindung eines Lehrbeauftragten als ehrenamtlicher Richter
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OVG Hamburg: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters

OVG Bremen: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters

Die Tätigkeit bei einem privatrechtlich organisierten Unternehmen, an dem die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist, fällt nicht in den – die Ausübung des richterlichen Ehrenamtes ausschließenden – Bereich von § 22 Nr. 3 VwGO, auch wenn das Unternehmen mit hoheitlichen Aufgaben beliehen[…]

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OLG Hamm: Streichung von der Schöffenliste statt Amtsenthebung einer Schöffin mit Kopftuch

OLG Hamm, Beschluss vom 11.4.2024 – 5 Ws 64/24 Sachverhalt: Der Vorsitzende des Jugendschöffenausschusses des Amtsgerichts Dortmund hat am 9.2.2024 beantragt, die für die Wahlperiode 2024 bis 2028 gewählte Jugendhauptschöffin T. gemäß § 51 Abs. 1 GVG ihres Amtes zu entheben. Die[…]

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LG Dortmund: Besorgnis der Befangenheit einer Schöffin wegen privater Notizen

Misstrauen gegen die Unparteilichkeit einer Schöffin ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass sie ihm gegenüber eine innere Haltung einnimmt, die die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit beeinflussen kann. (Leitsatz d.[…]

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BSG: Entschädigungszahlung ist kein Einkommen

Eine Entschädigungszahlung wegen überlanger Gerichtsverfahrensdauer ist kein Einkommen im Sinne des SGB II. Es ist daher nicht bei der Berechnung des ALG II zu berücksichtigen. BSG, Urteil vom 11.11.2021 – B 14 AS 15/20 R Sachverhalt: Die Klägerin und ihr Ehemann hatten[…]

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LG Duisburg: Entschädigung für Fahrtkosten mit dem Fahrrad

Für die Anreise zum Gericht sind einem Schöffen Fahrradkosten nicht zu erstatten. § 5 Abs. 2 Satz 1 JVEG begrenzt die Erstattung der Fahrtkosten auf Kraftfahrzeuge. Als solches käme aber ein E-Bike in Betracht. LG Duisburg, Beschluss vom 13.10.2023 – 34 KLs 3/20[…]

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LAG Berlin-Brandenburg: Amtsenthebung – grobe Amtspflichtverletzung

Auch das ungebührliche Verhalten eines ehrenamtlichen Richters in der mündlichen Verhandlung kann eine grobe Amtspflichtverletzung im Sinne von § 27 ArbGG darstellen. Handelt es sich nicht um eine beharrliche, sondern um eine singuläre Pflichtverletzung, muss diese so gewichtig sein, dass ein[…]

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BSG: Mitwirkung eines ehrenamtlichen Richters ohne Vereidigung

Wechselt der ehrenamtliche Richter an ein zweitinstanzliches Gericht, bedarf es nach der Berufung in das neue Amt einer erneuten Vereidigung. Wirkt der ehrenamtliche Richter ohne vorhergehende Vereidigung an Verhandlung oder Beratung des Gerichts mit, ist das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig[…]

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SG Potsdam: Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Bei der Prüfung zur Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfall kann das Gericht die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu deren Ursächlichkeit als Maßstab zugrunde legen. SG Potsdam, Urteil vom 6.3.2023 – S 2 U 32/22 Sachverhalt: Die Klägerin nahm als ehrenamtliche[…]

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OVG Bremen: Amtsentbindung eines Lehrbeauftragten als ehrenamtlicher Richter

Ehrenamtliche Richter, die eine Ernennungsvoraussetzung nicht erfüllen, bleiben bis zu ihrer Entbindung im Amt und sind bis dahin nach Maßgabe der Geschäftsverteilung heranzuziehen. Im Falle eines ehrenamtlichen Richters, der auf Honorarbasis an einer Hochschule tätig ist, leidet dessen Berufung nicht[…]

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OVG Hamburg: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters

Ein ehrenamtlicher Richter, der die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht, ist von seinem Amt zu entbinden. Ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache setzt voraus, dass der ehrenamtliche Richter über Sprachkenntnisse verfügt, die ihn in die Lage versetzen, sowohl dem Verhandlungsgeschehen zu[…]

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