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Bereich - Rechtsprechung

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BFH: Besetzung nach Vertagung der mündlichen Verhandlung
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BSG: Vereidigung des ehrenamtlichen Richters
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SG Karlsruhe: Keine Berücksichtigung von Aufwandsentschädigung bei Leistungen nach SGB II
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BVerwG: Selbstanzeige eines ehrenamtlichen Richters; Besorgnis der Befangenheit
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VGH Baden-Württemberg: Ausschluss eines leitenden Angestellten im öffentlichen Dienst
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VGH Bayern: Entbindung eines ehrenamtlichen Richters ohne Befähigung zum Richteramt
7
OVG Nordrhein-Westfalen: Amtsenthebung des ehrenamtlichen Richters wegen Anklage
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OVG Thüringen: Amtsentbindung wegen Betreuung eines Kleinkindes
9
BAG: Verletzung des gesetzlichen Richters
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LAG Baden-Württemberg: Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter

BFH: Besetzung nach Vertagung der mündlichen Verhandlung

1. Ergeht am Ende der mündlichen Verhandlung der Beschluss, dass diese vertagt und ein neuer Termin bestimmt wird, kann nicht davon ausgegangen werden, das Gericht wolle die Verhandlung nur unterbrechen.2. Das Gericht ist vorschriftsmäßig besetzt, wenn die Mitwirkung der ehrenamtlichen[…]

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BSG: Vereidigung des ehrenamtlichen Richters

Der Revisonskläger (K.) beanstandet die nicht ordnungsgemäße Besetzung des Senats des LSG, weil der ehrenamtliche Richter erst in der Sitzung vereidigt worden sei, aber bereits vor der Sitzung eine Vorberatung über das Verfahren stattgefunden habe.Eine zulässige und begründete Besetzungsrüge führt[…]

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SG Karlsruhe: Keine Berücksichtigung von Aufwandsentschädigung bei Leistungen nach SGB II

Eine vorläufige Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II auf Basis des verkürzten Bewilligungszeitraums von sechs Monaten ist im Falle der Erzielung von privilegiertem Einkommen in Form von Fahrtkosten- und Aufwendungsersatz im Rahmen einer Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter nicht möglich. (Leitsatz[…]

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BVerwG: Selbstanzeige eines ehrenamtlichen Richters; Besorgnis der Befangenheit

Dienstliche Beziehungen oder Kontakte zwischen ehrenamtlichen Richtern und Verfahrensbeteiligten sind kein Ausschließungsgrund nach § 54 Abs. 1 VwGO, § 79 WDO. Sie können aber dann eine Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie besonders eng sind oder sich zu einem engen persönlichen Verhältnis entwickelt[…]

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VGH Baden-Württemberg: Ausschluss eines leitenden Angestellten im öffentlichen Dienst

Vom Amt eines ehrenamtlichen Richters ausgeschlossene „Angestellte im öffentlichen Dienst“ (§ 22 Nr. 3 VwGO) sind auch die leitenden Angestellten eines privatrechtlich organisierten Unternehmens im Eigentum der öffentlichen Hand. „Leitende“ Angestellte sind neben den Geschäftsführern auch Personen mit Prokura oder[…]

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VGH Bayern: Entbindung eines ehrenamtlichen Richters ohne Befähigung zum Richteramt

Fehlt einem ehrenamtlichen Richter der Disziplinarkammer am VG eine nach Landesrecht erforderliche Befähigung zum Richteramt, ist er von seinem Amt entsprechend Art. 48 Abs. 1 Nr. 4 BayDG zu entbinden. Die Vorschrift ist nach Sinn und Zweck insoweit erweiternd auszulegen, als unter die[…]

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OVG Nordrhein-Westfalen: Amtsenthebung des ehrenamtlichen Richters wegen Anklage

Die Voraussetzungen für die Amtsenthebung eines ehrenamtlichen Richters gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2 VwGO wegen einer Anklage sind erfüllt, wenn der Verlust des Amtes abstrakt möglich ist. Dies ist nach § 45 Abs. 1 und 2 StGB der Fall bei der Anklage wegen[…]

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OVG Thüringen: Amtsentbindung wegen Betreuung eines Kleinkindes

Allein der Umstand, dass eine ehrenamtliche Richterin oder ein ehrenamtlicher Richter ein Kleinkind hat, führt noch nicht ohne Weiteres dazu, dass die Ausübung des Richteramtes unzumutbar wäre. Anders ist es jedoch dann, wenn die Betreuung eines Kindes insbesondere im Kleinkind-[…]

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BAG: Verletzung des gesetzlichen Richters

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber zu einer klaren und abstrakt-generellen Zuständigkeitsordnung, die für jeden denkbaren Streitfall den zuständigen Richter bezeichnet, um sachwidrige Einflüsse auf die rechtsprechende Tätigkeit zu verhindern. Das Gericht muss die Zuständigkeit der Spruchkörper im[…]

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LAG Baden-Württemberg: Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter

Für ein Urteil nach Lage der Akten ist – wie beim Versäumnisurteil – die Kammer unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter zuständig. Dem Vorsitzenden steht kein Alleinentscheidungsrecht nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG zu. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2025 – 8 Sa 27/25[…]

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