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Bereich - Abhandlungen

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Justizgrundrechte und Prozessmaximen
2
Keine Schokolade (nur) für den Staatsanwalt!
3
„Erlaubte“ und „informelle“ Verständigung“ – Welche Rolle spielen die Schöffen?
4
Ergänzungsschöffen – Funktion, Heranziehung, Mitwirkungs- und Informationsrechte
5
Das Selbstleseverfahren – Was Schöffen wissen sollten
6
Erfolgsgeschichte oder langer Weg? – Zur Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht in Nordrhein-Westfalen aus Bochumer Perspektive
7
Europäischer Tag der Ehrenamtlichen Richter 2025 in Bergamo
8
Laienrichter im Kanton Zürich verlassen die Justiz
9
Schöffenwahl Thema in der JuMiKo
10
Die Kompetenz der Länder bei der Besetzung der Gerichte

Justizgrundrechte und Prozessmaximen

Teil 1 Rechtsordnung und allgemeine Justizgrundrechte Hasso Lieber Abstract Der erste Teil gibt eine Übersicht über die Einteilung des deutschen Rechts in ziviles und öffentliches Recht sowie die sich daraus ergebenden Folgerungen für die Gerichtsorganisation (A.). Für die Gerichtsbarkeiten gelten[…]

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Keine Schokolade (nur) für den Staatsanwalt!

Eine launige Handlungsempfehlung für Schöffen Bernd Piper Abstract Das Recht auf einen unparteiischen Richter ist das Fundament des fairen Verfahrens. Maßgeblich ist, ob sich aus den Äußerungen oder dem Verhalten des Richters objektiv der Eindruck einer voreingenommenen Haltung ergibt. Anhand[…]

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„Erlaubte“ und „informelle“ Verständigung“ – Welche Rolle spielen die Schöffen?

Hasso Lieber Abstract Verständigungen im Strafverfahren sind Ausdruck kommunikativer Verhandlungsführung, können aber auch die Mitwirkung von Schöffen in der Hauptverhandlung einschränken. Der Artikel erläutert die Entstehung sowie den zulässigen Umfang und Inhalt einer Verständigung. Viele Berufsrichter halten sich nicht an[…]

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Ergänzungsschöffen – Funktion, Heranziehung, Mitwirkungs- und Informationsrechte

Ursula Sens Abstract Bei länger andauernden Hauptverhandlungen können vorsorglich sogenannte Ergänzungsschöffen eingesetzt werden, die aus der Liste der Ersatzschöffen herangezogen werden. Ein Ergänzungsschöffe ersetzt einen Hauptschöffen, der wegen Befangenheit, gesundheitlicher oder anderer Gründe aus dem Verfahren ausscheiden muss. Dabei sind[…]

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Das Selbstleseverfahren – Was Schöffen wissen sollten

Hasso Lieber Abstract Auf das Verlesen zahlreicher und umfangreicher Urkunden und anderer Unterlagen, die als Beweismittel dienen, kann verzichtet werden, wenn – nach Anordnung des Vorsitzenden – die Richter und Schöffen diese außerhalb der Hauptverhandlung selbst lesen und die anderen[…]

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Erfolgsgeschichte oder langer Weg? – Zur Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht in Nordrhein-Westfalen aus Bochumer Perspektive

Vortrag auf der Veranstaltung des Fritz Bauer Forums am 7. August 2025 in Bochum Ralf Feldmann Abstract Unter Bezug auf lokale und persönliche Erlebnisse aus seiner Richterzeit regt der Autor zum Nachdenken über den justizinternen Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit[…]

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Europäischer Tag der Ehrenamtlichen Richter 2025 in Bergamo

Ursula Sens Abstract Der Europäische Tag der Ehrenamtlichen Richter 2025 in Bergamo bot den Mitgliedsverbänden des Europäischen Netzwerks ENALJ Gelegenheit, aktuelle und strukturelle Entwicklungen des richterlichen Ehrenamtes in den europäischen Staaten zu diskutieren. Die Generalversammlung befasste sich mit künftigen Aufgaben[…]

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Laienrichter im Kanton Zürich verlassen die Justiz

Hasso Lieber Am 8. August 2025 berichtete der Schweizer Tages-Anzeiger unter der Schlagzeile „Mit ihr tritt die letzte Laienrichterin im Kanton Zürich zurück“ über das Ausscheiden von Anna Gfeller Specogna aus dem Richteramt nach Erreichen der Altersgrenze. Der Bericht lenkt[…]

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Schöffenwahl Thema in der JuMiKo

Hasso Lieber Die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau hat sich mit der „Rechtssicherheit bei Verzögerungen im Rahmen der Schöffenwahl“ befasst. Auslöser für die Diskussion waren Vorkommnisse bei der Schöffenwahl 2023,[…]

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Die Kompetenz der Länder bei der Besetzung der Gerichte

Hasso Lieber Abstract Das Bundesrecht bestimmt die Besetzung der Gerichte, gibt aber in einigen Bereichen Gestaltungsmöglichkeiten durch Landesrecht. So können in der Verwaltungs- und der Finanzgerichtsbarkeit ehrenamtliche Richter über das Bundesrecht hinaus mitwirken. Federal law determines the composition of the[…]

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