OLG Brandenburg: Amtsenthebung wegen Kandidatur für verfassungswidrige Partei
Ein Schöffe, der für eine Partei auftritt und kandidiert, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, begeht eine gröbliche Amtspflichtverletzung und ist gemäß § 51 Abs. 2 GVG seines Amtes zu entheben. (Leitsatz d. Gerichts) OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2024 – 2 AR 2/24 (S) Sachverhalt:[…]
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