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Schlagwort - Amtsenthebung

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OLG Braunschweig: Amtsenthebung einer Schöffin mit Kopftuch
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OLG Brandenburg: Amtsenthebung wegen Kandidatur für verfassungswidrige Partei
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VGH Baden-Württemberg: Verschwiegenheitspflicht eines ehrenamtlichen Richters
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OLG Hamm: Streichung von der Schöffenliste statt Amtsenthebung einer Schöffin mit Kopftuch
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LAG Berlin-Brandenburg: Amtsenthebung – grobe Amtspflichtverletzung
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OLG Zweibrücken: Amtsenthebung – Gröbliche Pflichtverletzung

OLG Braunschweig: Amtsenthebung einer Schöffin mit Kopftuch

Die Haltung einer Schöffin, das Richteramt in Niedersachsen nur mit getragenem Kopftuch auszuüben, kollidiert mit der staatlichen Neutralitätspflicht (§ 31a NJG) und stellt deshalb eine Amtspflichtverletzung dar, die die Voraussetzungen des § 51 GVG erfüllt. (Leitsatz des Gerichts) OLG Braunschweig, Beschluss vom[…]

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OLG Brandenburg: Amtsenthebung wegen Kandidatur für verfassungswidrige Partei

Ein Schöffe, der für eine Partei auftritt und kandidiert, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, begeht eine gröbliche Amtspflichtverletzung und ist gemäß § 51 Abs. 2 GVG seines Amtes zu entheben. (Leitsatz d. Gerichts) OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2024 – 2 AR 2/24 (S) Sachverhalt:[…]

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VGH Baden-Württemberg: Verschwiegenheitspflicht eines ehrenamtlichen Richters

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.10 2024 – 1 S 1430/24 Zusammenfassung: Der 2020 gewählte ehrenamtliche Richter nahm am 10.7.2024 erstmalig an einer Sitzung des VG teil. Die Entscheidung sollte anstelle einer mündlichen Verkündung den Parteien zugestellt werden. Die Akte mit der[…]

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OLG Hamm: Streichung von der Schöffenliste statt Amtsenthebung einer Schöffin mit Kopftuch

OLG Hamm, Beschluss vom 11.4.2024 – 5 Ws 64/24 Sachverhalt: Der Vorsitzende des Jugendschöffenausschusses des Amtsgerichts Dortmund hat am 9.2.2024 beantragt, die für die Wahlperiode 2024 bis 2028 gewählte Jugendhauptschöffin T. gemäß § 51 Abs. 1 GVG ihres Amtes zu entheben. Die[…]

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LAG Berlin-Brandenburg: Amtsenthebung – grobe Amtspflichtverletzung

Auch das ungebührliche Verhalten eines ehrenamtlichen Richters in der mündlichen Verhandlung kann eine grobe Amtspflichtverletzung im Sinne von § 27 ArbGG darstellen. Handelt es sich nicht um eine beharrliche, sondern um eine singuläre Pflichtverletzung, muss diese so gewichtig sein, dass ein[…]

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OLG Zweibrücken: Amtsenthebung – Gröbliche Pflichtverletzung

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.10.2022 – 1 Ws 187/22 Anmerkung: Der Entscheidung liegt der Antrag des Vorsitzenden eines Schöffenwahlausschusses an das OLG zugrunde, a) einen Jugendhauptschöffen gemäß § 51 GVG wegen einer gröblichen Verletzung seiner Amtspflichten seines Amtes zu entheben und[…]

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