M. Löffelmann: Richten
Markus Löffelmann: Richten. Methode und Kritik der Rechtsfindung. Stuttgart: Berliner Wissenschafts-Verl. 2025. 159 S. Print-Ausg.: ISBN 978-3-8305-5655-8 € 42,00
Der Autor analysiert Prozess und Methode der richterlichen Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung von philosophischen und psychologischen Erkenntnissen. Dabei werden die einzelnen Schritte der richterlichen Tätigkeit – Erkennen, Würdigen, Abwägen, Entscheiden, Darstellen, Gestalten, Entwickeln – insbesondere an Beispielen aus dem Strafverfahren beleuchtet. Der komplexe Vorgang der Erkenntnis mit ihren Voraussetzungen und Bedingungen wird erläutert, vor allem der Anspruch auf Erforschung der Wahrheit. Die (forensische) Wahrheit hat jedoch Grenzen und darf nicht um jeden Preis erforscht werden; Maßstab für den erforderlichen Grad an Wahrscheinlichkeit ist der „vernünftige Zweifel“. Das Tatgericht (erkennendes Gericht) hat zunächst die zugrunde liegenden Tatsachen festzustellen. Dabei weist der Autor auf die menschliche Dimension des Richtens hin („Wo geurteilt wird, urteilen Menschen“). Erkenntnisse basieren auf „Vor-Urteilen“ – so die hermeneutische Philosophie –, d. h. auf Wissen und Erfahrung; aber auch persönliche Eigenschaften und Prägungen des Richters spielen eine Rolle. Am Ende des richterlichen Erkennens stehen Basistatsachen, aus denen in der Beweiswürdigung die richtigen Schlüsse zur subjektiven Überzeugung zu ziehen sind. In der Gesamtschau sind wesentliche Tatsachen und Ergebnisse der Beweisaufnahme erschöpfend und frei von Widersprüchen zu würdigen. Diese Aufgabe des Richters bezeichnet der Autor als „anspruchsvoll“ und „vielschichtig wie herausfordernd“. Beim folgenden Schritt des Abwägens wird das Bild der Waage herangezogen, da es beim Richten häufig um ein Wiegen und Abmessen geht. Bei der verfassungsrechtlichen Güterabwägung müssen Grundrechtseingriffe – z. B. der Freiheitsentzug – angemessen und verhältnismäßig sein; die Kriterien müssen nachvollziehbar gewichtet werden. Auf den Abwägungsprozess folgt die Entscheidung. Die Begriffe „Entscheiden“ und „Urteilen“ werden im alltäglichen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet. Die (echte, dezisive) Entscheidung lässt aber eine Auswahl zwischen verschiedenen Handlungsoptionen zu. Richterliches Entscheiden kann mit Unwägbarkeiten für die Betroffenen verbunden sein („Vor Gericht und auf hoher See …“). So werden am Beispiel der Strafzumessung regionale Unterschiede bei der Strafhöhe zwischen Stadt und Land angeführt. Das StGB gibt zwar „Grundsätze der Strafzumessung“ vor, die berücksichtigt werden sollen; die Strafzumessung (im Einzelfall) hängt aber auch von persönlichen Einstellungen des Richters ab. Darstellen betrifft die tragfähige Urteilsbegründung, die erkennen lassen muss, dass das Gericht alle Umstände der Entscheidung in seine Überlegungen einbezogen hat. Im Strafprozess ist das mündlich verkündete Urteil bindend, für das Rechtsmittelgericht das mündliche wie schriftliche, wobei die Gründe identisch sein sollten. Gestalten bezieht sich auf die richterliche Rechtsanwendung und -fortbildung sowie die Grenze zwischen dem Willen des Gesetzgebers und der Auslegung des Gesetzes. Das Strafverfahren lässt wenig Möglichkeiten der Gestaltung; Spielräume sieht der Autor bei der Umsetzung der Resozialisierung und dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht. Im Kapitel „Entwickeln“ werden Reformperspektiven thematisiert wie Rechtsbereinigung, Einsatz der Informationstechnologie (z. B. Auswahlmenü von Strafzumessungskriterien zur Gewichtung bestimmter Merkmale), audiovisuelle Dokumentation der Hauptverhandlung. Zuletzt fasst der Autor zusammen, was gutes Richten ausmacht.
Neben Theorie und Praxis des Richtens vermittelt der Autor die Gefahren und Fehlerquellen bei der richterlichen Tätigkeit. Das Buch sensibilisiert auch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, eine selbstkritische Haltung beim Richten einzunehmen und den eigenen Erfahrungshintergrund auf den Prüfstand zu stellen. (us)
Zitiervorschlag: Ursula Sens, Markus Löffelmann: Richten. Methode und Kritik der Rechtsfindung [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 4 (2026) Ausg. 1, S. 35.