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M. Kuhli: Geschichte des Strafrechts

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Das Lehrbuch stellt die Entwicklung des Strafrechts (inklusive des Strafverfahrensrechts) in zwei großen Kategorien dar – im historischen Zeitablauf und mit den prinzipiellen Fragen des „Was, Warum und Wie“ im Strafrecht, die in sich auch wieder historisch gegliedert sind. Die Betrachtung beginnt mit dem ausgehenden Mittelalter und behandelt schwerpunktmäßig die staatliche und gesellschaftliche Entwicklung im Verhältnis zum Strafrecht. So sind in der beginnenden Neuzeit die mit den Mitteln des Krieges verfolgten territorialen Ziele der Machtausdehnung eng mit der Auseinandersetzung zwischen Katholizismus und Protestantismus verbunden. Nicht zufällig endet die historische Darstellung in der Gegenwart mit der These vom Feindstrafrecht, wonach bestimmte Kriminalitätsarten (vom gewohnheitsmäßigen Sexualverbrechen über Terrorismus bis zur Wirtschaftskriminalität) bereits im Vorfeld ihrer Begehung verfolgt werden sollen. Auch die Digitalisierung werde in Zukunft strafrechtlich stärker in die Betrachtung zu ziehen sein, ebenso wie die Monopolisierung der Wirtschaft, da erfahrungsgemäß jede unkontrollierte Konzentration von Macht Eingriffe in die Rechte von Machtunterworfenen nach sich zieht. Im prinzipiellen Teil des Buches werden die Fragen nach den Kriterien der Strafwürdigkeit, dem Sinn und Zweck der Strafe, der Gesetzesbindung, der Sanktionsarten sowie des Verfahrens aufgeworfen. Die Schwierigkeit der Rechtsentwicklung aufgrund der Zersplitterung des Deutschen Reichsgebietes macht der Autor deutlich mit dem Hinweis, dass 1871 mit dem reichseinheitlichen StGB die Todesstrafe auch in Territorien wieder eingeführt wurde, in denen sie zuvor beseitigt worden war. Gerichtsverfassungsrechtliche Ausführungen zur Besetzung der Strafgerichte finden sich nur in Rn. 331 am Ende des Buches, in der der Autor auf die Mitwirkung von Geschworenen bzw. Schöffen eingeht. Insofern hat das Buch für die nächste Auflage noch Ergänzungspotenzial. (hl)


Zitiervorschlag: Hasso Lieber, M. Kuhli: Geschichte des Strafrechts [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 3 (2025) Ausg. 3, S. 115.

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