BGH: Vollständige Verlesung der Anklageschrift
Durch das Verlesen der gesamten Anklageschrift – statt nur des Anklagesatzes – werden Schöffen in der Regel nicht so stark beeindruckt, dass sie das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht mehr unbefangen aufnehmen können. Von den Schöffen als gleichberechtigten Richtern kann erwartet[…]
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