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Bereich - Arbeitsgerichtsbarkeit

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BAG: Geltung des Art. 110 BbgVerf für ehrenamtliche Richter am LAG Berlin-Brandenburg
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BVerfG: Teilnahme der ehrenamtlichen Richter beim BAG
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BAG: Vereidigung von ehrenamtlichen Richtern
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LAG Niedersachsen: Selbstablehnung, wenn ehrenamtlicher Richter Partei ist
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LAG Berlin-Brandenburg: Amtsenthebung – grobe Amtspflichtverletzung

BAG: Geltung des Art. 110 BbgVerf für ehrenamtliche Richter am LAG Berlin-Brandenburg

BAG, Urteil vom 18.6.2025 – 2 AZR 228/23 Sachverhalt: Der in Potsdam wohnhafte Kläger (Kl.) war seit 1997 bei der Beklagten (B.) zunächst bis 2017 in einer Betriebsstätte in Berlin beschäftigt, danach zu 100 % im Homeoffice in einem virtuellen internationalen Team.[…]

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BVerfG: Teilnahme der ehrenamtlichen Richter beim BAG

BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1.10.2024 – 1 BvR 782/24 Gründe (nur hinsichtlich der Nichtbeteiligung der ehrenamtlichen Richter): Es bestehen Bedenken, ob das BAG über die Ablehnungsgesuche des Bf. ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter entscheiden durfte und damit das Gebot des gesetzlichen Richters[…]

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BAG: Vereidigung von ehrenamtlichen Richtern

Wechselt ein ehrenamtlicher Richter an ein höheres Gericht (hier: vom ArbG an das LAG), muss er zum Amtsantritt beim LAG auch dann erneut vereidigt werden, wenn sich die Tätigkeit beim LAG direkt an die Amtszeit beim ArbG anschließt. Wirkt er[…]

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LAG Niedersachsen: Selbstablehnung, wenn ehrenamtlicher Richter Partei ist

Die Zusammenarbeit mit einem ehrenamtlichen Richter, der Partei in einem Rechtsstreit ist, kann zur berechtigten Selbstablehnung des Vorsitzenden der Kammer führen. Die Mitgliedschaft in einem Spruchkörper führt regelmäßig zu persönlichen Beziehungen der Richter, die den Eindruck entstehen lassen können, es[…]

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LAG Berlin-Brandenburg: Amtsenthebung – grobe Amtspflichtverletzung

Auch das ungebührliche Verhalten eines ehrenamtlichen Richters in der mündlichen Verhandlung kann eine grobe Amtspflichtverletzung im Sinne von § 27 ArbGG darstellen. Handelt es sich nicht um eine beharrliche, sondern um eine singuläre Pflichtverletzung, muss diese so gewichtig sein, dass ein[…]

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