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Aus Parlament und Regierung

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Die Bundesregierung antwortet zu Erkenntnissen möglicher Unterwanderungen durch Rechtsextremisten und Reichsbürger, über die in den Medien berichtet wurde. Bislang handele es sich um Einzelfälle. Nach geltender Rechtslage sei bereits eine Berufung verfassungsfeindlicher ehrenamtlicher Richterinnen und Richter ausgeschlossen. Die Bundesregierung plane einen neuen Gesetzentwurf, der die Verfassungstreue ausdrücklich regelt.
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Anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung wird erläutert, in welchen Fälle die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nicht strafbar ist. Insbesondere muss die Darstellung in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringen. Eine Ausnahme vom Verwendungsverbot besteht ebenso in der sog. Sozialadäquanzklausel, wenn die Handlung z. B. der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft dient.
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Der Hessischen Landesregierung sind keine Fälle der Amtsenthebung von Schöffinnen bzw. Schöffen aufgrund verfassungsfeindlicher Tendenzen bekannt. Bei der Auswahl werden die Bewerber nach den Kriterien des GVG überprüft. Für die Berufsrichter werden Fortbildungen angeboten, die sich mit der Frage beschäftigen, woran verfassungsfeindliche Strömungen zu erkennen sind. Darüber hinaus wird über Fortbildungsangebote für Schöffinnen und Schöffen in Hessen berichtet.
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