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Schlagwort - Härtefall

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BSG: Amtsentbindung wegen Verlegung des Wohnsitzes
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OVG Berlin-Brandenburg: Amtsentbindung wegen besonderer Härte
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OVG Bremen: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters

BSG: Amtsentbindung wegen Verlegung des Wohnsitzes

Das Entfallen einer Berufungsvoraussetzung in das Amt des ehrenamtlichen Richters führt nur zur Entbindung vom Amt, wenn eine paritätische Besetzung des Spruchkörpers nicht mehr gewährleistet ist. Auch der Eintritt in den Ruhestand während der Amtsausübung ist nicht zur Entbindung geeignet,[…]

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OVG Berlin-Brandenburg: Amtsentbindung wegen besonderer Härte

Ein besonderer Härtefall ist nur dann anzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die die Ausübung des Amtes als unzumutbar erscheinen lassen. (Orientierungssatz des Gerichts) OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.7.2025 – 4 E 13/25 Gründe: Dem Antrag der ehrenamtlichen Richterin auf Entbindung von ihrem[…]

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OVG Bremen: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters

Trägt ein ehrenamtlicher Richter eine außerordentliche berufliche Belastung vor (Geschäftsführer eines mittelständischen Handwerksbetriebs mit 21 Mitarbeitern und Prokurist eines weiteren Handwerksbetriebs mit Lieferschwierigkeiten und Personalausfällen), ist er auf Antrag wegen Bestehens eines besonderen Härtefalls vom Amt zu entbinden. (Leitsatz d.[…]

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