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Schlagwort - Geschenk

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Keine Schokolade (nur) für den Staatsanwalt!
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LG Oldenburg: Befangenheit durch Verteilung von Süßigkeiten

Keine Schokolade (nur) für den Staatsanwalt!

Eine launige Handlungsempfehlung für Schöffen Bernd Piper Abstract Das Recht auf einen unparteiischen Richter ist das Fundament des fairen Verfahrens. Maßgeblich ist, ob sich aus den Äußerungen oder dem Verhalten des Richters objektiv der Eindruck einer voreingenommenen Haltung ergibt. Anhand[…]

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LG Oldenburg: Befangenheit durch Verteilung von Süßigkeiten

Die Verteilung von Süßigkeiten an Verfahrensbeteiligte durch Schöffen ist grundsätzlich unangemessen. Sie führt dann nicht zur Besorgnis der Befangenheit, wenn der Schöffe – etwa in der dienstlichen Äußerung – nachvollziehbar zum Ausdruck gebracht hat, dass er der Seite des Angeklagten,[…]

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