VG Stuttgart: Aufstellung der Vorschlagsliste; Ausschluss einer Fraktionsliste
Die Gleichheit des Zugangs zu den öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG) ist eine Minimalanforderung zur Auswahl ehrenamtlicher Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit (§ 28 Satz 1 und 4 VwGO), auch bei dem Beschluss über eine Aufnahme in[…]
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