BAG: Geltung des Art. 110 BbgVerf für ehrenamtliche Richter am LAG Berlin-Brandenburg
BAG, Urteil vom 18.6.2025 – 2 AZR 228/23 Sachverhalt: Der in Potsdam wohnhafte Kläger (Kl.) war seit 1997 bei der Beklagten (B.) zunächst bis 2017 in einer Betriebsstätte in Berlin beschäftigt, danach zu 100 % im Homeoffice in einem virtuellen internationalen Team.[…]
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